Einsatzerfahrung
Konzepte von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Ingenieurbüro fürNeu-Ulm ist nicht irgendein Einsatzgebiet, sondern unser Standort. Für Bauvorhaben in der Stadt und im Landkreis erstellen wir prüffähige Brandschutzkonzepte nach der Bayerischen Bauordnung – mit kurzen Wegen zum Landratsamt und zur örtlichen Feuerwehr.
Ingenieurbüro vor Ort • BayBO-konform • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.
500+
Projekte betreut
20+
Jahre im Brandschutz
100+
Kunden & Partner
Ingenieurbüro mit Sitz in Neu-Ulm –
wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.
Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.
Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.
In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.
Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten
Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt
Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.
1,2
Mio. Euro
Produktionsbetrieb im Bestand
Keine Betriebsunterbrechung
Schutzziel unverändert erfüllt
In Bayern entscheidet die Einstufung als Sonderbau darüber, ob Ihr Vorhaben ins Genehmigungsverfahren mit Brandschutznachweisprüfung geht. Wir klären das früh – bevor die Planung in eine Richtung läuft, die später teuer wird.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in Neu-Ulm ist der Brandschutz nach der Bayerischen Bauordnung nachzuweisen. Bei Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO – etwa Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Kindertagesstätten – verlangt die Bauaufsicht ein vollständiges Brandschutzkonzept; der Nachweis wird bauaufsichtlich geprüft.
Im Landkreis Neu-Ulm betreuen wir vor allem Gewerbe- und Industrievorhaben – Logistik- und Produktionshallen in Senden, Vöhringen und Illertissen, Erweiterungen im Bestand und zunehmend Batteriespeicher auf Betriebsgeländen. Gerade bei Hallen mit großen Brandabschnitten entscheidet die Auslegung der Industriebaurichtlinie darüber, ob Sie eine Sprinkleranlage brauchen oder nicht. Diese Frage lohnt es, vor der Entwurfsplanung zu stellen.
Weil unser Büro am Ort ist, sind Ortstermine kein Kostenfaktor, sondern Normalfall: Bestandsaufnahme, Abstimmung mit der Bauaufsicht, Baustellenbegehung als Fachbauleitung Brandschutz – wir sind in 15 Minuten da.

Baulicher Brandschutz – Brandabschnitte, Brandwände, Feuerwiderstandsklassen und tragende Konstruktionen
Flucht- und Rettungswege – Bemessung, Weglängen und Ausführung nach geltenden Vorschriften
Anlagentechnischer Brandschutz – Brandmeldeanlagen, Sprinkler, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung
Brandlastberechnung – Ermittlung der Brandlasten als Planungsgrundlage für die Dimensionierung
Organisatorischer Brandschutz – Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Wartungs- und Betriebskonzepte
Gefahrenabwehr – Löschwasserversorgung, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen
Brandschutzpläne – Übersichtspläne, Geschosspläne und technische Detailzeichnungen
Abweichungen und Kompensationen – Begründete Nachweise für Kompensationsmaßnahmen
Kostenfrei • Unverbindlich • Direkt vom Brandschutzingenieur
Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall kennen – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Konzepte von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Kurze Wege zu der Bauaufsicht des Landratsamts Neu-Ulm
Sonderbauten, Industrie und Gewerbe
Nach Bayerische Bauordnung und Sonderbauvorschriften
Kostenoptimiert ohne Sicherheitseinbußen
Von der Planung bis zur behördlichen Freigabe
In acht Schritten zum genehmigungsfähigen Konzept – von der Analyse bis zur Freigabe durch der Bauaufsicht des Landratsamts Neu-Ulm.
Wir erfassen alle brandschutzrelevanten Gegebenheiten Ihres Gebäudes in Neu-Ulm – von der Bausubstanz über die geplante Nutzung bis zu vorhandenen Schutzeinrichtungen.
Gemeinsam legen wir die Schutzziele fest – auf Grundlage der Bayerische Bauordnung (BayBO), der einschlägigen Sonderbauvorschriften und Ihrer Nutzungsanforderungen.
Wir definieren die Anforderungen an Bauteile, Brandwände, Decken und Brandabschnitte mit den erforderlichen Feuerwiderstandsklassen (F30, F60, F90).
Planung und Nachweis sicherer Flucht- und Rettungswege mit korrekter Dimensionierung, Weglängen und Türöffnungsrichtungen gemäß den geltenden Vorschriften.
Konzeption von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, RWA und Sicherheitsbeleuchtung entsprechend den Anforderungen des Bauvorhabens.
Festlegung der betrieblichen Maßnahmen – Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne und Anforderungen an Wartung und Betrieb der Schutzeinrichtungen.
Das Konzept stimmen wir mit der Bauaufsicht des Landratsamts Neu-Ulm, der Feuerwehr und dem Prüfingenieur ab – kurze Wege, weil wir vor Ort sitzen.
Sie erhalten ein vollständiges, prüffähiges Brandschutzkonzept mit allen Plänen, Nachweisen und Berechnungen für den Bauantrag.
Kostenoptimierte Konzepte ohne Abstriche bei der Sicherheit
Konzepte, die von Bauaufsicht und Prüfingenieuren anerkannt werden
Erfahrung aus zahlreichen Projekten – Industrie, Sonderbauten, Gewerbe
Effiziente Prozesse für termingerechte Genehmigungsunterlagen
Art. 2 Abs. 4 BayBO listet die Sonderbauten abschließend auf – dazu zählen unter anderem Industriebauten über bestimmten Größen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe und Kindertagesstätten. Die Einstufung entscheidet über das Verfahren und darüber, ob der Brandschutznachweis bauaufsichtlich geprüft wird. Schicken Sie uns die Grundrisse und die geplante Nutzung – die Einordnung nehmen wir im kostenlosen Erstgespräch vor.
Ja, erheblich. Für Ulm gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg, für Neu-Ulm die Bayerische Bauordnung. Rettungsweglängen, Sonderbauvorschriften und der Umgang mit Abweichungen unterscheiden sich. Wir arbeiten in beiden Rechtskreisen – auf der Ulmer Seite finden Sie die passende Seite über den Link unten.
Unser Büro liegt in der Edisonallee 39 in Neu-Ulm. Ortstermine im Stadtgebiet und im Landkreis lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage einrichten, bei dringenden Baustellenthemen auch kurzfristiger.
Ja. Brandschutzkonzepte für Hochvolt- und Batteriespeicher (BESS) sind einer unserer Schwerpunkte – nach VdS- und VDE-Regelwerk, inklusive Abstimmung mit Feuerwehr und Sachversicherer. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zu Brandschutzkonzepten für Hochvoltspeicher.
Das Honorar hängt von Gebäudeart, Größe und Komplexität ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Ihr Bauvorhaben liegt auf der anderen Seite der Donau? Zur Seite für Brandschutzkonzepte in Ulm (LBO Baden-Württemberg)
Sie planen einen Neubau, eine Nutzungsänderung oder benötigen ein Brandschutzkonzept für Ihren Sonderbau? Wir erstellen genehmigungsfähige Konzepte – BayBO-konform, wirtschaftlich und termingerecht.