Einsatzerfahrung
Konzepte von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Ingenieurbüro fürFür Bauvorhaben in Ulm erstellen wir prüffähige Brandschutzkonzepte nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Unser Büro liegt in Neu-Ulm – zur Baurechtsbehörde am Münsterplatz sind es wenige Minuten. Das merken Sie vor allem dann, wenn im Verfahren kurzfristig etwas geklärt werden muss.
Ingenieurbüro vor Ort • LBO-konform • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.
500+
Projekte betreut
20+
Jahre im Brandschutz
100+
Kunden & Partner
Ingenieurbüro mit Sitz in Neu-Ulm –
wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.
Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.
Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.
In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.
Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten
Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt
Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.
1,2
Mio. Euro
Produktionsbetrieb im Bestand
Keine Betriebsunterbrechung
Schutzziel unverändert erfüllt
Ulm und Neu-Ulm sind eine Doppelstadt – aber zwei Bundesländer. Wer ein Konzept nach bayerischem Recht einreicht, weil das Nachbargrundstück auf der anderen Donauseite liegt, verliert im Verfahren Wochen. Wir arbeiten in beiden Rechtskreisen täglich.
Jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben in Ulm muss nachweisen, dass die brandschutztechnischen Anforderungen der LBO Baden-Württemberg erfüllt sind. Bei Sonderbauten – Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetrieben, Industriebauten – verlangt die Baurechtsbehörde ein vollständiges Brandschutzkonzept mit baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen.
Besonders häufig kommen Bauherren in Ulm mit zwei Themen zu uns: Nutzungsänderungen im Bestand – etwa Büroflächen in der Innenstadt, die zu Wohnraum oder Praxisflächen werden – und Erweiterungen bestehender Gewerbe- und Industriebauten im Donautal und in Böfingen. In beiden Fällen entscheidet die Qualität der Abweichungsbegründung darüber, ob die Genehmigung wirtschaftlich bleibt oder ob teure Nachrüstungen fällig werden.
Wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme über die Abstimmung mit Baurechtsbehörde, Feuerwehr und Prüfingenieur bis zur Freigabe – und danach auf Wunsch weiter als Fachbauleitung Brandschutz bis zur Abnahme.

Baulicher Brandschutz – Brandabschnitte, Brandwände, Feuerwiderstandsklassen und tragende Konstruktionen
Flucht- und Rettungswege – Bemessung, Weglängen und Ausführung nach geltenden Vorschriften
Anlagentechnischer Brandschutz – Brandmeldeanlagen, Sprinkler, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung
Brandlastberechnung – Ermittlung der Brandlasten als Planungsgrundlage für die Dimensionierung
Organisatorischer Brandschutz – Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Wartungs- und Betriebskonzepte
Gefahrenabwehr – Löschwasserversorgung, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen
Brandschutzpläne – Übersichtspläne, Geschosspläne und technische Detailzeichnungen
Abweichungen und Kompensationen – Begründete Nachweise für Kompensationsmaßnahmen
Kostenfrei • Unverbindlich • Direkt vom Brandschutzingenieur
Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall kennen – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Konzepte von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Kurze Wege zu der Baurechtsbehörde der Stadt Ulm
Sonderbauten, Industrie und Gewerbe
Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg und Sonderbauvorschriften
Kostenoptimiert ohne Sicherheitseinbußen
Von der Planung bis zur behördlichen Freigabe
In acht Schritten zum genehmigungsfähigen Konzept – von der Analyse bis zur Freigabe durch der Baurechtsbehörde der Stadt Ulm.
Wir erfassen alle brandschutzrelevanten Gegebenheiten Ihres Gebäudes in Ulm – von der Bausubstanz über die geplante Nutzung bis zu vorhandenen Schutzeinrichtungen.
Gemeinsam legen wir die Schutzziele fest – auf Grundlage der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), der einschlägigen Sonderbauvorschriften und Ihrer Nutzungsanforderungen.
Wir definieren die Anforderungen an Bauteile, Brandwände, Decken und Brandabschnitte mit den erforderlichen Feuerwiderstandsklassen (F30, F60, F90).
Planung und Nachweis sicherer Flucht- und Rettungswege mit korrekter Dimensionierung, Weglängen und Türöffnungsrichtungen gemäß den geltenden Vorschriften.
Konzeption von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, RWA und Sicherheitsbeleuchtung entsprechend den Anforderungen des Bauvorhabens.
Festlegung der betrieblichen Maßnahmen – Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne und Anforderungen an Wartung und Betrieb der Schutzeinrichtungen.
Das Konzept stimmen wir mit der Baurechtsbehörde der Stadt Ulm, der Feuerwehr und dem Prüfingenieur ab – kurze Wege, weil wir vor Ort sitzen.
Sie erhalten ein vollständiges, prüffähiges Brandschutzkonzept mit allen Plänen, Nachweisen und Berechnungen für den Bauantrag.
Kostenoptimierte Konzepte ohne Abstriche bei der Sicherheit
Konzepte, die von Bauaufsicht und Prüfingenieuren anerkannt werden
Erfahrung aus zahlreichen Projekten – Industrie, Sonderbauten, Gewerbe
Effiziente Prozesse für termingerechte Genehmigungsunterlagen
Maßgeblich ist der Standort des Grundstücks. Liegt es auf Ulmer Gemarkung, gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) mit den zugehörigen Sonderbauverordnungen. Für Grundstücke in Neu-Ulm gilt dagegen die Bayerische Bauordnung (BayBO). Die Anforderungen unterscheiden sich unter anderem bei Rettungsweglängen und der Behandlung von Abweichungen – ein Konzept lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres von der einen auf die andere Donauseite übertragen.
Ein vollständiges Brandschutzkonzept verlangt die Baurechtsbehörde in der Regel bei Sonderbauten sowie bei größeren Nutzungsänderungen im Bestand. Für einfachere Vorhaben genügt häufig ein Brandschutznachweis. Was in Ihrem Fall gefordert ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – dafür genügen meist die Grundrisse und eine Beschreibung der geplanten Nutzung.
Für ein Konzept mittlerer Komplexität rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen ab vollständigen Unterlagen. Entscheidend für den Gesamtzeitplan ist danach die Abstimmung mit Behörde und Prüfingenieur – deshalb suchen wir diesen Kontakt früh und nicht erst bei Einreichung.
Das Honorar richtet sich nach Gebäudeart, Größe und Komplexität des Vorhabens. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot – das Erstgespräch selbst ist kostenfrei und unverbindlich.
Ja. Löschwasserversorgung, Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Feuerwehrpläne stimmen wir direkt mit der Feuerwehr ab. Unsere Ingenieure kommen selbst aus dem Einsatzdienst – wir wissen, worauf die Kolleginnen und Kollegen bei der Beurteilung achten.
Ihr Bauvorhaben liegt auf der anderen Seite der Donau? Zur Seite für Brandschutzkonzepte in Neu-Ulm (BayBO)
Sie planen einen Neubau, eine Nutzungsänderung oder benötigen ein Brandschutzkonzept für Ihren Sonderbau? Wir erstellen genehmigungsfähige Konzepte – LBO-konform, wirtschaftlich und termingerecht.