Sonderbau
Gebäudeart und Nutzung unterliegen dem Sonderbaurecht Ihres Bundeslandes – z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Industriebauten oder Hochhäuser.
Ein externer Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie als Unternehmer im betrieblichen Brandschutz, ohne dass Sie eigenes Personal ausbilden müssen. Schriftliche Bestellung, Begehungen, Dokumentation und Jahresbericht – aus einer Hand, von erfahrenen Brandschutzingenieuren aus Neu-Ulm.
Kostenlose Erstberatung • Pflicht-Check inklusive • Erfahrene Brandschutzingenieure
Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.
500+
Projekte betreut
20+
Jahre im Brandschutz
100+
Kunden & Partner
Ingenieurbüro für Brandschutz –
wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.
Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.
Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.
In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.
Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten
Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt
Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.
1,2
Mio. Euro
Produktionsbetrieb im Bestand
Keine Betriebsunterbrechung
Schutzziel unverändert erfüllt
Der Brandschutzbeauftragte wird schriftlich bestellt, führt regelmäßige Begehungen durch, dokumentiert Mängel und berichtet an die Geschäftsleitung. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Betreiber – der Beauftragte unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.
Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, hängt von Gebäudeart, Landesrecht, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und Ihren Verträgen ab. Als externe Lösung übernehmen unsere Ingenieure diese Rolle für Sie – mit nachgewiesener Qualifikation und ohne dass Sie eigenes Personal aufwendig ausbilden müssen.

Schriftliche Bestellung mit Aufgaben, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen
Begehungen und Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandschutzeinrichtungen
Beratung zu gefährlichen Arbeiten sowie baulichen und technischen Maßnahmen
Mitwirkung an der Brandschutzordnung für Ihren Betrieb
Organisation und Begleitung von Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen
Unterweisungen, z. B. für Brandschutzhelfer und Löschübungen
Dokumentation: Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht an die Leitung
Ansprechpartner für Behörden, Versicherer und Auditoren
Nicht Teil unserer Leistung als Brandschutzbeauftragter: Brandschutzkonzepte im Bauverfahren erstellen dafür qualifizierte Fachplaner, Prüfungen und Gutachten Sachverständige. Auf Wunsch übernehmen wir auch diese Leistungen – aus einer Hand.
Ihr Vorteil: Ein Ansprechpartner für den gesamten betrieblichen Brandschutz.
Kostenlose Erstberatung • Pflicht-Check inklusive • Erfahrene Brandschutzingenieure
Eine pauschale Pflicht „ab X Mitarbeitern“ gibt es nicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird nötig oder sinnvoll, wenn einer der folgenden vier Auslöser vorliegt.
Gebäudeart und Nutzung unterliegen dem Sonderbaurecht Ihres Bundeslandes – z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Industriebauten oder Hochhäuser.
Die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept fordert einen Brandschutzbeauftragten als Auflage.
Versicherer, Kunden oder Auftraggeber verlangen die Bestellung vertraglich.
Ihre Gefährdungsbeurteilung zeigt ein erhöhtes Brandrisiko, z. B. durch brennbare Stoffe, Schweißarbeiten oder hohe Personendichte.
Liegt keiner dieser Punkte vor, können geschulte Brandschutzhelfer ausreichen. Ihre konkrete Lage klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wir geben keine Rechtsberatung – verbindlich sind Bauaufsicht, Brandschutzkonzept und Ihre Verträge.
Die DGUV Information 205-003 lässt externe Brandschutzbeauftragte ausdrücklich zu – vorausgesetzt, Qualifikation, Zuständigkeiten und eine kurzfristige Beratungsmöglichkeit sind vertraglich geregelt.
| Kriterium | Intern | Extern |
|---|---|---|
| Qualifikation | eigene Ausbildung und regelmäßige Fortbildung | wird vom Dienstleister nachgewiesen |
| Betriebskenntnis | von Anfang an vorhanden | wird durch Erstbegehung aufgebaut |
| Präsenz | ständig vor Ort | nach vertraglich vereinbarter Frequenz, dazwischen Beratung |
| Vertretung / Ausfall | eigene Lösung nötig | über den Dienstleister organisiert |
| Kosten | Ausbildung, Freistellungszeit, Fortbildung | laufendes, planbares Honorar |
| Hybridmodell | intern im Alltag | extern für Spezialthemen und Vertretung |
Für Betriebe ohne geeignete interne Besetzung oder mit Spezialthemen ist die externe Lösung häufig die pragmatischere Wahl. Verbreitet sind auch Hybridmodelle: intern im Alltag, extern für Vertretung und Spezialfragen.
Transparent und ohne Überraschungen – so läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem externen Brandschutzbeauftragten ab.
Kostenlos und unverbindlich: Wir besprechen Objekt, Nutzung, Größe und bestehende Auflagen und klären, ob und welche Betreuung sinnvoll ist.
Bestandsaufnahme vor Ort – wir sichten vorhandene Unterlagen und verschaffen uns einen Überblick über Gebäude und Betrieb.
Aufgaben, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen werden schriftlich festgehalten, auf Wunsch nach dem Muster der DGUV Information 205-003. Wo gefordert, informieren wir die zuständige Behörde.
Regelmäßige Begehungen, Protokolle, Unterweisungen und ein Jahresbericht an die Geschäftsleitung – vertraglich vereinbart und verlässlich umgesetzt.
Praxiserfahrung aus dem aktiven Einsatz, kombiniert mit fundiertem Fachwissen im Brandschutz
Nach der DGUV Information 205-003 – klar geregelte Aufgaben und Zuständigkeiten
Für Behörden, Versicherer und Ihre Geschäftsleitung – zuverlässig erreichbar
Kurzfristige Erstgespräche und effiziente Onboarding-Prozesse
Pauschale Preise gibt es bei dieser Leistung nicht seriös – diese Faktoren bestimmen, was Ihr Betrieb konkret braucht.
Fläche und Art der Nutzung
Mitarbeiter- und Personenzahl
Anzahl der Standorte
Brandrisiko Ihres Betriebs
Gewünschtes Servicepaket
Besuchsfrequenz (monatlich, quartalsweise, halbjährlich)
Abgerechnet wird üblicherweise per Monatspauschale mit definiertem Leistungsumfang oder per Stundensatz für Zusatzleistungen. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich – mit klarer Leistungsübersicht, ohne versteckte Kosten.
Unsere Brandschutzbeauftragten sind nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. der DGUV Information 205-003 ausgebildet und bilden sich regelmäßig fort. Als Ingenieurbüro mit Feuerwehr-Einsatzerfahrung bringen wir zusätzlich praktisches Wissen aus dem Ernstfall mit.
Sie möchten Ihren Brandschutzbeauftragten lieber intern ausbilden? In unserer DHRW Akademie finden Sie passende Lehrgänge.
Eine pauschale Pflicht nach Mitarbeiterzahl gibt es nicht. Sie ergibt sich aus Sonderbau-Vorschriften Ihres Bundeslandes, aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept, aus vertraglichen Anforderungen von Versicherern oder Kunden sowie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung bei erhöhter Brandgefährdung. Wir klären Ihre konkrete Situation im kostenlosen Erstgespräch.
Üblich ist eine Ausbildung nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. der DGUV Information 205-003 mit anschließender regelmäßiger Fortbildung. Beides sind fachliche Regelwerke, keine Gesetze – die Akzeptanz bei Behörden und Versicherern hängt von der konkreten Qualifikation ab.
Das hängt von Fläche, Nutzung, Mitarbeiterzahl, Anzahl der Standorte und der vereinbarten Besuchsfrequenz ab. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich mit klarer Leistungsübersicht.
Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer bzw. Betreiber. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten. Details regeln wir gemeinsam im Bestellungsvertrag.
Liegen keiner der typischen Auslöser vor – Sonderbau, behördliche Auflage, vertragliche Forderung oder erhöhte Brandgefährdung – können geschulte Brandschutzhelfer ausreichen. Der konkrete Bedarf ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung; wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist nach DGUV Information 205-003 ausdrücklich zulässig, wenn Qualifikation, Zuständigkeiten und eine kurzfristige Beratungsmöglichkeit vertraglich geregelt sind. Für Betriebe ohne geeignete interne Besetzung oder mit wechselnden Anforderungen ist die externe Lösung häufig der pragmatischere Weg – auch als Ergänzung zu vorhandenem internen Personal.
Das kostenlose Erstgespräch vereinbaren wir kurzfristig. Den Starttermin für Onboarding-Begehung und schriftliche Bestellung legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, oder suchen einen zuverlässigen externen Partner für Bayern oder Baden-Württemberg? Die Rempel GmbH übernimmt Bestellung, Begehungen und Dokumentation – normkonform und praxiserprobt.