ExternerBrandschutzbeauftragterFür Bayern und Baden-Württemberg

Ein externer Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie als Unternehmer im betrieblichen Brandschutz, ohne dass Sie eigenes Personal ausbilden müssen. Schriftliche Bestellung, Begehungen, Dokumentation und Jahresbericht – aus einer Hand, von erfahrenen Brandschutzingenieuren aus Neu-Ulm.

Kostenlose Erstberatung • Pflicht-Check inklusive • Erfahrene Brandschutzingenieure

Kostenloses Erstgespräch

Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.

Viktor Rempel, Geschäftsführer der Rempel GmbH

„Ich melde mich persönlich bei Ihnen.“
Viktor Rempel, Geschäftsführer – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

  • Kostenfrei & unverbindlich
  • Kein Newsletter
  • Keine Weitergabe an Dritte

* Pflichtfelder

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500+

Projekte betreut

20+

Jahre im Brandschutz

100+

Kunden & Partner

Ingenieurbüro für Brandschutz – wir kommen zu Ihnen vor Ort.

Unser Unterschied

Brandschutz von Ingenieuren,
die den Ernstfall kennen.

Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.

  • Wir waren im Einsatz

    Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.

  • Wir planen als Ingenieure

    Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.

  • Wir denken wirtschaftlich

    Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.

Aus unserer Projektarbeit

Wir sparen
echtes Geld.

In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.

Der übliche Weg

Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten

Unser Weg

Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt

Kostenloses Erstgespräch

Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.

Eingesparte Baukosten

1,2

Mio. Euro

Produktionsbetrieb im Bestand

Keine Betriebsunterbrechung

Schutzziel unverändert erfüllt

Aufgabe und Rolle im Betrieb

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Der Brandschutzbeauftragte wird schriftlich bestellt, führt regelmäßige Begehungen durch, dokumentiert Mängel und berichtet an die Geschäftsleitung. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Betreiber – der Beauftragte unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.

Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, hängt von Gebäudeart, Landesrecht, Brandschutzkonzept, Gefährdungsbeurteilung und Ihren Verträgen ab. Als externe Lösung übernehmen unsere Ingenieure diese Rolle für Sie – mit nachgewiesener Qualifikation und ohne dass Sie eigenes Personal aufwendig ausbilden müssen.

Externer Brandschutzbeauftragter bei der Begehung
Qualifizierte Brandschutzingenieure

Das übernehmen wir für Sie

Schriftliche Bestellung mit Aufgaben, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen

Begehungen und Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandschutzeinrichtungen

Beratung zu gefährlichen Arbeiten sowie baulichen und technischen Maßnahmen

Mitwirkung an der Brandschutzordnung für Ihren Betrieb

Organisation und Begleitung von Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen

Unterweisungen, z. B. für Brandschutzhelfer und Löschübungen

Dokumentation: Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht an die Leitung

Ansprechpartner für Behörden, Versicherer und Auditoren

Nicht Teil unserer Leistung als Brandschutzbeauftragter: Brandschutzkonzepte im Bauverfahren erstellen dafür qualifizierte Fachplaner, Prüfungen und Gutachten Sachverständige. Auf Wunsch übernehmen wir auch diese Leistungen – aus einer Hand.

Ihr Vorteil: Ein Ansprechpartner für den gesamten betrieblichen Brandschutz.

Kostenlose Erstberatung • Pflicht-Check inklusive • Erfahrene Brandschutzingenieure

Pflicht-Check

Wann brauchen Sie einen Brandschutzbeauftragten?

Eine pauschale Pflicht „ab X Mitarbeitern“ gibt es nicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird nötig oder sinnvoll, wenn einer der folgenden vier Auslöser vorliegt.

Sonderbau

Gebäudeart und Nutzung unterliegen dem Sonderbaurecht Ihres Bundeslandes – z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Industriebauten oder Hochhäuser.

Auflage in Baugenehmigung

Die Baugenehmigung oder das Brandschutzkonzept fordert einen Brandschutzbeauftragten als Auflage.

Vertragliche Forderung

Versicherer, Kunden oder Auftraggeber verlangen die Bestellung vertraglich.

Erhöhte Brandgefährdung

Ihre Gefährdungsbeurteilung zeigt ein erhöhtes Brandrisiko, z. B. durch brennbare Stoffe, Schweißarbeiten oder hohe Personendichte.

Liegt keiner dieser Punkte vor, können geschulte Brandschutzhelfer ausreichen. Ihre konkrete Lage klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Wir geben keine Rechtsberatung – verbindlich sind Bauaufsicht, Brandschutzkonzept und Ihre Verträge.

Intern oder extern?

Die DGUV Information 205-003 lässt externe Brandschutzbeauftragte ausdrücklich zu – vorausgesetzt, Qualifikation, Zuständigkeiten und eine kurzfristige Beratungsmöglichkeit sind vertraglich geregelt.

KriteriumInternExtern
Qualifikationeigene Ausbildung und regelmäßige Fortbildungwird vom Dienstleister nachgewiesen
Betriebskenntnisvon Anfang an vorhandenwird durch Erstbegehung aufgebaut
Präsenzständig vor Ortnach vertraglich vereinbarter Frequenz, dazwischen Beratung
Vertretung / Ausfalleigene Lösung nötigüber den Dienstleister organisiert
KostenAusbildung, Freistellungszeit, Fortbildunglaufendes, planbares Honorar
Hybridmodellintern im Alltagextern für Spezialthemen und Vertretung

Für Betriebe ohne geeignete interne Besetzung oder mit Spezialthemen ist die externe Lösung häufig die pragmatischere Wahl. Verbreitet sind auch Hybridmodelle: intern im Alltag, extern für Vertretung und Spezialfragen.

In vier Schritten zur Bestellung

Transparent und ohne Überraschungen – so läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem externen Brandschutzbeauftragten ab.

01

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich: Wir besprechen Objekt, Nutzung, Größe und bestehende Auflagen und klären, ob und welche Betreuung sinnvoll ist.

02

Onboarding-Begehung

Bestandsaufnahme vor Ort – wir sichten vorhandene Unterlagen und verschaffen uns einen Überblick über Gebäude und Betrieb.

03

Schriftliche Bestellung

Aufgaben, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen werden schriftlich festgehalten, auf Wunsch nach dem Muster der DGUV Information 205-003. Wo gefordert, informieren wir die zuständige Behörde.

04

Laufende Betreuung

Regelmäßige Begehungen, Protokolle, Unterweisungen und ein Jahresbericht an die Geschäftsleitung – vertraglich vereinbart und verlässlich umgesetzt.

Ihre Vorteile

Warum Rempel GmbH?

Feuerwehr- und Ingenieurwissen

Praxiserfahrung aus dem aktiven Einsatz, kombiniert mit fundiertem Fachwissen im Brandschutz

Schriftliche Bestellung nach Muster

Nach der DGUV Information 205-003 – klar geregelte Aufgaben und Zuständigkeiten

Ein Ansprechpartner

Für Behörden, Versicherer und Ihre Geschäftsleitung – zuverlässig erreichbar

Schnelle Bearbeitung

Kurzfristige Erstgespräche und effiziente Onboarding-Prozesse

Preistransparenz

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Pauschale Preise gibt es bei dieser Leistung nicht seriös – diese Faktoren bestimmen, was Ihr Betrieb konkret braucht.

Fläche und Art der Nutzung

Mitarbeiter- und Personenzahl

Anzahl der Standorte

Brandrisiko Ihres Betriebs

Gewünschtes Servicepaket

Besuchsfrequenz (monatlich, quartalsweise, halbjährlich)

Abgerechnet wird üblicherweise per Monatspauschale mit definiertem Leistungsumfang oder per Stundensatz für Zusatzleistungen. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich – mit klarer Leistungsübersicht, ohne versteckte Kosten.

Qualifikation und Nachweise

Fachlich fundiert und nachweisbar

Unsere Brandschutzbeauftragten sind nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. der DGUV Information 205-003 ausgebildet und bilden sich regelmäßig fort. Als Ingenieurbüro mit Feuerwehr-Einsatzerfahrung bringen wir zusätzlich praktisches Wissen aus dem Ernstfall mit.

  • Ausbildung nach vfdb 12-09/01 / DGUV Information 205-003
  • Regelmäßige Fortbildung
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Feuerwehr- und Ingenieurhintergrund

Sie möchten Ihren Brandschutzbeauftragten lieber intern ausbilden? In unserer DHRW Akademie finden Sie passende Lehrgänge.

Für wen wir arbeiten

Branchenerfahrung, die zählt

Produktion & Industrie

Logistik & Lagerhaltung

Pflege & Gesundheitswesen

Hotel & Gastronomie

Handel & Versammlungsstätten

Büro- & Verwaltungsgebäude

Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Eine pauschale Pflicht nach Mitarbeiterzahl gibt es nicht. Sie ergibt sich aus Sonderbau-Vorschriften Ihres Bundeslandes, aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept, aus vertraglichen Anforderungen von Versicherern oder Kunden sowie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung bei erhöhter Brandgefährdung. Wir klären Ihre konkrete Situation im kostenlosen Erstgespräch.

Wer darf als externer Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Üblich ist eine Ausbildung nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 bzw. der DGUV Information 205-003 mit anschließender regelmäßiger Fortbildung. Beides sind fachliche Regelwerke, keine Gesetze – die Akzeptanz bei Behörden und Versicherern hängt von der konkreten Qualifikation ab.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Das hängt von Fläche, Nutzung, Mitarbeiterzahl, Anzahl der Standorte und der vereinbarten Besuchsfrequenz ab. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich mit klarer Leistungsübersicht.

Haftet der externe Brandschutzbeauftragte oder der Unternehmer?

Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer bzw. Betreiber. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten. Details regeln wir gemeinsam im Bestellungsvertrag.

Reicht nicht auch ein Brandschutzhelfer?

Liegen keiner der typischen Auslöser vor – Sonderbau, behördliche Auflage, vertragliche Forderung oder erhöhte Brandgefährdung – können geschulte Brandschutzhelfer ausreichen. Der konkrete Bedarf ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung; wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.

Intern oder extern – was ist für uns die bessere Lösung?

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist nach DGUV Information 205-003 ausdrücklich zulässig, wenn Qualifikation, Zuständigkeiten und eine kurzfristige Beratungsmöglichkeit vertraglich geregelt sind. Für Betriebe ohne geeignete interne Besetzung oder mit wechselnden Anforderungen ist die externe Lösung häufig der pragmatischere Weg – auch als Ergänzung zu vorhandenem internen Personal.

Wie schnell können wir starten?

Das kostenlose Erstgespräch vereinbaren wir kurzfristig. Den Starttermin für Onboarding-Begehung und schriftliche Bestellung legen wir gemeinsam im Erstgespräch fest.

Jetzt externen Brandschutzbeauftragten anfragen

Sie sind sich unsicher, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, oder suchen einen zuverlässigen externen Partner für Bayern oder Baden-Württemberg? Die Rempel GmbH übernimmt Bestellung, Begehungen und Dokumentation – normkonform und praxiserprobt.

Oder direkt anrufen: 0731 49249500