Glossar · Fachbegriffe

Brandschutz-Begriffe verständlich erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis? Wann braucht es einen Feuerwehrplan? Die wichtigsten Begriffe aus Brandschutz und Explosionsschutz – alphabetisch sortiert und mit Blick auf die Praxis in Bayern und Baden-Württemberg.

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Landesrecht

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B

6 Begriffe

Brandschutzbeauftragter

Auch: BSB · Brandschutzbeauftragte

Betrieb & Organisation

Kurz erklärt

Vom Unternehmer schriftlich bestellte, besonders ausgebildete Person, die den Betrieb in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes berät und unterstützt.

Im Detail

Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich um den Brandschutz im laufenden Betrieb: Er begeht regelmäßig die Räume, erkennt Brandgefahren und Mängel, wirkt an Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungsplänen mit, organisiert Unterweisungen und Räumungsübungen und ist Ansprechpartner für Feuerwehr, Behörden und Versicherer. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt dabei beim Unternehmer beziehungsweise Betreiber.

Eine pauschale Pflicht nach Mitarbeiterzahl gibt es nicht. Sie kann sich aus Sonderbauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes, aus Auflagen der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzepts, aus Anforderungen von Versicherern oder aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Als fachlicher Maßstab für Ausbildung und Aufgaben gelten die DGUV Information 205-003 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01. Die Funktion kann intern besetzt oder an einen externen Brandschutzbeauftragten vergeben werden.

Nicht zu verwechseln ist der Brandschutzbeauftragte mit dem Brandschutzhelfer, der im Ereignisfall bei der Brandbekämpfung unterstützt, und mit dem Brandschutzingenieur, der den Brandschutz eines Bauvorhabens plant.

Leistung: Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzgutachten

Auch: Brandschutztechnisches Gutachten

Planung & Genehmigung

Kurz erklärt

Fachliche Stellungnahme zu einem konkreten brandschutztechnischen Sachverhalt – meist zu einem bestehenden Gebäude oder zu einer einzelnen Fragestellung.

Im Detail

Typische Anlässe sind die Bewertung eines Bestandsgebäudes, eine geplante Nutzungsänderung, die Begründung einer Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen samt Kompensationsmaßnahmen oder Fragen von Käufern, Versicherern und Behörden. Das Gutachten beschreibt den Ist-Zustand, bewertet ihn anhand der geltenden Vorschriften und zeigt notwendige oder mögliche Maßnahmen auf.

Der Begriff ist rechtlich nicht festgelegt und wird in der Praxis teils synonym zu Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis verwendet. Auch die Bezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt. Die Bauaufsichtsbehörde ist an ein Gutachten nicht gebunden – ein gut begründetes Gutachten ist aber häufig die Grundlage, auf der sie entscheidet.

Leistung: Brandschutzgutachten

Brandschutzingenieur

Auch: Brandschutzplaner · Fachplaner Brandschutz

Planung & Genehmigung

Kurz erklärt

Ingenieur mit Spezialisierung auf den vorbeugenden Brandschutz, der für Bauvorhaben Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise und Gutachten erstellt und Bauherren, Planer und Betreiber berät.

Im Detail

Der Brandschutzingenieur übersetzt die Anforderungen des Bauordnungsrechts in konkrete bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Er arbeitet eng mit Architekten und Fachplanern zusammen, stimmt sich mit Bauaufsicht, Prüfsachverständigen und Feuerwehr ab und begleitet auf Wunsch die Ausführung, etwa als Fachbauleiter Brandschutz.

„Brandschutzingenieur“ ist keine eigenständig geschützte Berufsbezeichnung; geschützt ist die Bezeichnung „Ingenieur“. Wer in Bayern Brandschutznachweise erstellen darf, regelt Art. 62b BayBO. Baden-Württemberg kennt keine gesetzlich vorgeschriebene Nachweisberechtigung, verantwortlich ist der Entwurfsverfasser. Aussagekräftig sind deshalb Ausbildung, Kammereintragung und Referenzen.

Leistung: Brandschutzingenieur

Brandschutzkonzept

Auch: Brandschutztechnische Bewertung

Planung & Genehmigung

Kurz erklärt

Zusammenhängende Darstellung aller Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes, mit der dargelegt wird, wie die Schutzziele des Bauordnungsrechts erreicht werden.

Im Detail

Ein Brandschutzkonzept beschreibt Nutzung und Gebäudeklasse, Brand- und Rauchabschnitte, den Feuerwiderstand der Bauteile, Flucht- und Rettungswege, Anlagentechnik wie Brandmelde-, Rauchabzugs- oder Löschanlagen, organisatorische Maßnahmen sowie die Belange der Feuerwehr. Weicht die Planung von Vorschriften ab, begründet das Konzept die Abweichung und zeigt, wie sie kompensiert wird.

Verlangt wird ein Brandschutzkonzept vor allem bei Sonderbauten – etwa Versammlungs- und Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Schulen oder großen Industriebauten –, bei komplexen Vorhaben, bei Abweichungen und bei Nutzungsänderungen im Bestand. Wann genau es erforderlich ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung und der Praxis der zuständigen Behörde: In Bayern dürfen die erweiterten Angaben bei Sonderbauten als eigenes Konzept im Rahmen des Brandschutznachweises dargestellt werden; in Baden-Württemberg ergänzt das Konzept beziehungsweise die brandschutztechnische Bewertung die Bauvorlagen.

Leistung: Brandschutzkonzepte

Brandschutznachweis

Planung & Genehmigung

Kurz erklärt

Bautechnischer Nachweis im Genehmigungsverfahren, der belegt, dass ein Bauvorhaben die Brandschutzanforderungen des Bauordnungsrechts erfüllt.

Im Detail

Der Brandschutznachweis gleicht die Planung mit den Anforderungen der Bauordnung und der eingeführten Technischen Baubestimmungen ab – zum Beispiel an Feuerwiderstand, Brandabschnitte, Rettungswege und die Zugänglichkeit für die Feuerwehr. Er besteht aus einem textlichen Teil und Plänen und gehört zu den Bauvorlagen.

In Bayern ist der Brandschutznachweis in Art. 62b BayBO geregelt. Erstellen dürfen ihn Bauvorlageberechtigte, Prüfsachverständige für Brandschutz und in die Liste der Kammern eingetragene Nachweisberechtigte. Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wird er von der Bauaufsicht geprüft oder von einem Prüfsachverständigen bescheinigt.

Baden-Württemberg kennt keinen förmlichen Brandschutznachweis. Dort werden die brandschutztechnischen Maßnahmen in den Bauvorlagen dargestellt und von der Baurechtsbehörde geprüft.

Leistung: Brandschutznachweise

Brandschutzplanung

Planung & Genehmigung

Kurz erklärt

Oberbegriff für die Planung aller Maßnahmen, mit denen ein Gebäude die Schutzziele des Brandschutzes erreicht – vom Entwurf bis zur Umsetzung auf der Baustelle.

Im Detail

Die Landesbauordnungen formulieren vier Schutzziele: der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Die Brandschutzplanung legt fest, mit welchen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden, und stimmt sie mit Architektur, Tragwerk und technischer Gebäudeausrüstung ab.

Ergebnis der Brandschutzplanung ist je nach Vorhaben und Bundesland ein Brandschutznachweis, ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Bewertung. Je früher der Brandschutz in die Planung einbezogen wird, desto eher lassen sich Umplanungen und Nachforderungen der Behörde vermeiden.

Leistung: Brandschutzplanung

E

2 Begriffe

Explosionsschutz

Auch: Ex-Schutz · ATEX

Explosionsschutz

Kurz erklärt

Gesamtheit der Maßnahmen, die verhindern, dass sich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bildet oder entzündet, und die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß begrenzen.

Im Detail

Explosionsgefahr besteht überall dort, wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube zusammen mit Luft auftreten können – etwa in Lackierereien, Tanklagern, Mühlen, Schreinereien, Biogasanlagen oder Batterieladeräumen. Der Explosionsschutz folgt einer festen Rangfolge: Zuerst wird die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre vermieden (primärer Explosionsschutz), dann ihre Entzündung verhindert (sekundärer Explosionsschutz), und schließlich werden die Auswirkungen einer Explosion begrenzt (konstruktiver Explosionsschutz).

Rechtsgrundlagen sind in Deutschland vor allem die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), konkretisiert durch die Technischen Regeln TRGS 720 ff. Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt – 0, 1 und 2 für Gase, Dämpfe und Nebel, 20, 21 und 22 für Stäube. Geräte, die dort eingesetzt werden, müssen den Anforderungen der europäischen ATEX-Richtlinie entsprechen.

Leistung: Explosionsschutz

Explosionsschutzdokument

Auch: Ex-Dokument · ESD

Explosionsschutz

Kurz erklärt

Pflichtdokument, in dem der Arbeitgeber die Explosionsgefährdungen seines Betriebs, die Zoneneinteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen dokumentiert.

Im Detail

Ein Explosionsschutzdokument ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung zu erstellen, sobald im Betrieb ohne Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder vorhanden sein können – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Es ist Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, muss vor Aufnahme der Tätigkeiten vorliegen und ist bei wesentlichen Änderungen von Anlagen, Arbeitsmitteln oder Abläufen zu überarbeiten.

Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden. Es enthält insbesondere die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen samt Zonenplan, die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu den erforderlichen Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Eine Hilfestellung zum Aufbau gibt die DGUV Information 213-106.

Leistung: Explosionsschutzdokument erstellen lassen

F

2 Begriffe

Feuerwehrplan

Auch: Feuerwehreinsatzplan · Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Betrieb & Organisation

Kurz erklärt

Plansatz nach DIN 14095, der den Einsatzkräften der Feuerwehr die für einen Einsatz wichtigen Informationen über ein Gebäude oder Gelände auf einen Blick liefert.

Im Detail

Ein Feuerwehrplan besteht aus allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan, Geschossplänen und bei Bedarf Sonderplänen. Dargestellt werden unter anderem Zufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Zugänge und Treppenräume, Brandabschnitte, Löschwasserentnahmestellen, Brandmeldezentrale und Feuerwehrschlüsseldepot, Absperreinrichtungen für Gas, Wasser und Strom sowie Bereiche mit besonderen Gefahren. Farben und Symbole sind genormt, damit sich Einsatzkräfte auch ohne Ortskenntnis schnell zurechtfinden.

Gefordert wird ein Feuerwehrplan in der Regel durch die Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept oder die örtliche Brandschutzdienststelle – häufig bei Sonderbauten, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Viele Feuerwehren haben ergänzende eigene Vorgaben zu Format und Abgabe. Der Plan muss aktuell gehalten und nach DIN 14095 spätestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.

Der Feuerwehrplan richtet sich an die Feuerwehr – der Flucht- und Rettungsplan dagegen an die Menschen im Gebäude.

Fluchtplan

Auch: Flucht- und Rettungsplan · Fluchtwegplan · Rettungsplan

Betrieb & Organisation

Kurz erklärt

Aushang, der Personen im Gebäude zeigt, wo sie sich befinden und wie sie im Notfall auf sicherem Weg ins Freie oder in einen sicheren Bereich gelangen.

Im Detail

Der Fachbegriff lautet Flucht- und Rettungsplan. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber einen solchen Plan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern – etwa bei unübersichtlichen Fluchtwegen, vielen ortsunkundigen Personen oder erhöhter Gefährdung. Gestaltung und Inhalt regeln die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 und die DIN ISO 23601; die Sicherheitszeichen entsprechen der DIN EN ISO 7010 beziehungsweise der ASR A1.3.

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt den Grundriss mit dem Standort des Betrachters („Sie sind hier“), die Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscher und weitere Brandschutzeinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Sammelstelle sowie Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen. Er wird lagerichtig – also in Blickrichtung des Betrachters ausgerichtet – an gut sichtbarer Stelle ausgehängt und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen aktualisiert. Die Beschäftigten sind anhand des Plans zu unterweisen, Räumungsübungen finden in angemessenen Abständen statt.

V

1 Begriff

Vorbeugender Brandschutz

Auch: Präventiver Brandschutz

Planung & Genehmigung

Kurz erklärt

Alle Maßnahmen, die im Voraus getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und im Brandfall die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Im Detail

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in drei Bereiche. Der bauliche Brandschutz umfasst etwa den Feuerwiderstand von Bauteilen, Brandwände, Brand- und Rauchabschnitte und Rettungswege. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören Brandmeldeanlagen, Sprinkler- und andere Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug sowie Sicherheitsbeleuchtung. Der organisatorische (betriebliche) Brandschutz regelt das Verhalten im Betrieb: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisungen, Brandschutzhelfer und gegebenenfalls einen Brandschutzbeauftragten.

Sein Gegenstück ist der abwehrende Brandschutz, also die Brandbekämpfung und technische Hilfe durch die Feuerwehr. Beide greifen ineinander: Mit Feuerwehrzufahrten, Löschwasserversorgung und Feuerwehrplänen schafft der vorbeugende Brandschutz die Voraussetzungen dafür, dass die Feuerwehr im Ernstfall schnell und sicher eingreifen kann.

Leistung: Brandschutzplanung
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