Kurz erklärt
Vom Unternehmer schriftlich bestellte, besonders ausgebildete Person, die den Betrieb in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes berät und unterstützt.
Im Detail
Der Brandschutzbeauftragte kümmert sich um den Brandschutz im laufenden Betrieb: Er begeht regelmäßig die Räume, erkennt Brandgefahren und Mängel, wirkt an Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungsplänen mit, organisiert Unterweisungen und Räumungsübungen und ist Ansprechpartner für Feuerwehr, Behörden und Versicherer. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt dabei beim Unternehmer beziehungsweise Betreiber.
Eine pauschale Pflicht nach Mitarbeiterzahl gibt es nicht. Sie kann sich aus Sonderbauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes, aus Auflagen der Baugenehmigung oder des Brandschutzkonzepts, aus Anforderungen von Versicherern oder aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Als fachlicher Maßstab für Ausbildung und Aufgaben gelten die DGUV Information 205-003 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01. Die Funktion kann intern besetzt oder an einen externen Brandschutzbeauftragten vergeben werden.
Nicht zu verwechseln ist der Brandschutzbeauftragte mit dem Brandschutzhelfer, der im Ereignisfall bei der Brandbekämpfung unterstützt, und mit dem Brandschutzingenieur, der den Brandschutz eines Bauvorhabens plant.
