Für Bayern und Baden-Württemberg

Brandschutzplanung in Bayern und Baden-WürttembergBrandschutzkonzepte, Brandschutznachweise und brandschutztechnische Bewertungen nach dem Landesrecht, das für Ihren Standort gilt

Bayern und Baden-Württemberg haben eigene Bauordnungen mit unterschiedlichen Verfahren. Deshalb behandeln wir auf dieser Seite beide Rechtsräume getrennt und planen Ihr Vorhaben nach dem Recht, das am Standort Ihres Grundstücks gilt.

Kostenlose Erstberatung • Neubau, Umbau & Bestand • Zwei Bundesländer, ein Ansprechpartner

Kostenloses Erstgespräch

Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.

Viktor Rempel, Geschäftsführer der Rempel GmbH

„Ich melde mich persönlich bei Ihnen.“
Viktor Rempel, Geschäftsführer – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

  • Kostenfrei & unverbindlich
  • Kein Newsletter
  • Keine Weitergabe an Dritte

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500+

Projekte betreut

20+

Jahre im Brandschutz

100+

Kunden & Partner

Ingenieurbüro für Brandschutz – wir kommen zu Ihnen vor Ort.

Unser Unterschied

Brandschutz von Ingenieuren,
die den Ernstfall kennen.

Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.

  • Wir waren im Einsatz

    Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.

  • Wir planen als Ingenieure

    Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.

  • Wir denken wirtschaftlich

    Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.

Aus unserer Projektarbeit

Wir sparen
echtes Geld.

In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.

Der übliche Weg

Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten

Unser Weg

Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt

Kostenloses Erstgespräch

Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.

Eingesparte Baukosten

1,2

Mio. Euro

Produktionsbetrieb im Bestand

Keine Betriebsunterbrechung

Schutzziel unverändert erfüllt

Grundlagen

Was Brandschutzplanung umfasst

Brandschutzplanung legt fest, wie ein Gebäude die Schutzziele des Bauordnungsrechts erreicht: der Entstehung eines Brandes vorbeugen, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen und wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Fachlich unterscheidet man vier Bereiche.

Baulicher Brandschutz

Feuerwiderstand tragender und trennender Bauteile, Brandwände und Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Rettungswege mit ihren Maßen, Abstände zu Nachbargebäuden.

Anlagentechnischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Sprinkler und andere Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegkennzeichnung.

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisung der Beschäftigten, klare Zuständigkeiten im Betrieb.

Abwehrender Brandschutz

Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, Feuerwehrpläne, Abstimmung mit der Feuerwehr vor Ort.

Konzept, Nachweis, Bewertung, Gutachten: die Begriffe

Die Begriffe werden im Markt uneinheitlich benutzt. Wir verwenden sie so:

Brandschutznachweis

In Bayern ein bautechnischer Nachweis und Teil der Bauvorlagen: ein Abgleich zwischen den Anforderungen des Baurechts und der Planung.

Brandschutzkonzept

Die umfassendere Darstellung: Nutzung, Bauteile, Rettungswege, Anlagentechnik und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang, inklusive Abweichungen und Kompensation. Bei Sonderbauten und komplexen Vorhaben der Regelfall.

Brandschutztechnische Bewertung

Der Begriff, den baden-württembergische Behörden häufig verwenden, wenn die Einhaltung der Anforderungen der Landesbauordnung dargelegt wird.

Brandschutzgutachten

Beschreibt und bewertet in der Regel bestehende Gebäude oder eine einzelne, konkrete Fragestellung.

Bayern

Brandschutznachweis nach BayBO

Wann der Nachweis geprüft wird

Für genehmigungs- und kenntnisgabepflichtige Vorhaben gehört ein Brandschutznachweis zu den Bauvorlagen (Art. 62b BayBO). Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wird er von der Bauaufsichtsbehörde geprüft oder durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt; bei den übrigen Vorhaben findet keine gesonderte Prüfung des Nachweises statt. Welche Vorhaben Sonderbauten sind, hängt von Nutzung und Größe ab und wurde zuletzt angepasst – wir prüfen die Einstufung deshalb für Ihr konkretes Vorhaben und nennen hier bewusst keine pauschalen Grenzen.

Wer den Nachweis erstellen darf

Bauvorlageberechtigte, Prüfsachverständige für Brandschutz sowie Personen, die in der Liste der Nachweisberechtigten der Kammern eingetragen sind. Bei prüfpflichtigen Vorhaben ist die Prüfung oder Bescheinigung durch Dritte zwingend. Die Bezeichnung „Prüfsachverständiger für Brandschutz“ und vergleichbare Titel dürfen nur führen, wer nach den bayerischen Vorschriften tatsächlich als solcher anerkannt ist.

Bestand und Umbau

Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz, soweit keine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Bei wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen können für den betroffenen Bereich die aktuellen Anforderungen gelten. Ob das der Fall ist, entscheidet sich im Einzelfall.

Baden-Württemberg

Brandschutz in den Bauvorlagen nach LBO

Kein förmlicher Brandschutznachweis

Das Baurecht in Baden-Württemberg schreibt keinen förmlichen Brandschutznachweis vor. Alle brandschutztechnischen Maßnahmen müssen aber in den Bauvorlagen dargestellt werden, und die Baurechtsbehörde prüft sie, gegebenenfalls unter Beteiligung der Brandschutzdienststelle oder von Bauverständigen. Ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Bewertung wird typischerweise bei Sonderbauten, komplexen Vorhaben und Abweichungen verlangt. Ob und in welcher Form Sie es brauchen, klären wir mit Ihnen vor der Planung – die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde.

Für Baden-Württemberg gibt es weder die Bescheinigung durch Prüfsachverständige noch die Nachweisberechtigung nach bayerischem Muster. Wir übertragen diese Begriffe deshalb nicht auf baden-württembergische Vorhaben.

Wer in Baden-Württemberg planen darf

Das Landesrecht legt keine bestimmte Qualifikation für den Ersteller fest. Verantwortlich ist der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, der bei fehlender Sachkunde Fachplaner hinzuziehen muss. Bei Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten erwarten Behörden in der Praxis nachweislich qualifizierte Fachleute.

Bestand, Umnutzung und die LBO-Reform 2025

Die Landesbauordnung wurde 2025 reformiert. Für den Bestand wurde einiges erleichtert, etwa bei Aufstockung, Umnutzung und Dachgeschossausbau. Nachrüstungen im Bestand sind nur bei konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit zu verlangen. Ob und was in Ihrem Gebäude nachzurüsten ist, hängt vom Einzelfall ab.

Unsere Leistungen im Überblick

Dieselbe Leistung, zwei Rechtssysteme – wir zeigen den Unterschied auf einen Blick.

LeistungBayernBaden-Württemberg
BrandschutzkonzeptErweiterte Darstellung im Nachweis oder als eigenes KonzeptBrandschutztechnische Bewertung bzw. Konzept für die Bauvorlagen
BrandschutznachweisJa, Bestandteil der BauvorlagenKein förmlicher Nachweis; Darstellung in den Bauvorlagen
Abweichungen und KompensationAbweichungsantrag mit Begründung und KompensationAntrag auf Abweichung/Erleichterung mit Kompensation
Bestand und NutzungsänderungEinzelfallprüfung durch die BauaufsichtEinzelfallprüfung durch die Baurechtsbehörde
Begleitung der AusführungAuf Wunsch während der BauphaseFachliche Begleitung, Abstimmung mit der Behörde

Zusätzlich planen wir Explosionsschutz und Brandschutz für Hochvolt-Batteriespeicher – Details dazu auf unseren Fachseiten zu Explosionsschutz und Batteriespeicher.

Für welche Vorhaben wir planen

Je früher der Brandschutz in die Entwurfsplanung einbezogen wird, desto eher lassen sich wesentliche Entscheidungen ohne Umplanung treffen.

Neubau

Wohn-, Büro- und Gewerbegebäude, vom Standardgebäude bis zum Sonderbau.

Umbau und Bestand

Aufstockung, Dachgeschossausbau, Nutzungsänderung und Sanierung im Bestand.

Sonderbauten

Versammlungs- und Verkaufsstätten, Beherbergung, Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen.

Gewerbe und Industrie

Produktions- und Lagergebäude mit ihren spezifischen Anforderungen an Brandabschnitte und Anlagentechnik.

Batteriespeicher und Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial

Brandschutz für Hochvolt-Batteriespeicher und explosionsgefährdete Bereiche – Details auf unseren Fachseiten.

Kostenfrei • Unverbindlich • Für Bayern und Baden-Württemberg

Darum die Rempel GmbH für Ihre Brandschutzplanung

Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall aus jahrzehntelanger Feuerwehrpraxis kennen.

Einsatzerfahrung

Planung von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis

Zwei Bundesländer

Erfahrung mit BayBO und LBO BW

Alle Gebäudearten

Sonderbauten, Industrie, Gewerbe, Wohnen

Normkonform

Nach Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften

Transparent

Offene Kostenfaktoren statt Pauschalpreis

Komplett-Service

Von der Grundlagenermittlung bis zur Baubegleitung

So läuft ein Projekt ab

Ein klarer Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, woran Ihr Vorhaben gerade hängt. Verbindliche Zeiträume nennen wir Ihnen im Angebot für Ihr konkretes Projekt.

01

Anfrage und Erstgespräch

Sie schildern Vorhaben, Standort und Planungsstand. Wir klären, welches Landesrecht gilt und welche Leistung sinnvoll ist.

02

Angebot nach Aufwand

Sie erhalten ein Angebot, das Leistungsumfang und Annahmen klar benennt.

03

Grundlagenermittlung

Wir werten Pläne, Baubeschreibung und Nutzung aus, im Bestand zusätzlich vorhandene Unterlagen und eine Begehung.

04

Konzeptentwicklung

Wir leiten die Schutzziele aus dem jeweiligen Landesrecht ab, planen die Maßnahmen und zeigen Abweichungen mit Kompensation auf.

05

Abstimmung

Wir stimmen die Planung mit Entwurfsverfasser und Fachplanern ab und suchen, wo sinnvoll, den Kontakt zur Behörde.

06

Einreichung, Prüfung und Begleitung

In Bayern Prüfung durch Bauaufsicht oder Prüfsachverständigen, in Baden-Württemberg durch die Baurechtsbehörde. Auf Wunsch begleiten wir die Ausführung.

Für die Anfrage

Was wir von Ihnen brauchen

In der Regel reichen für eine erste Einschätzung:

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Lageplan und Baubeschreibung
  • Angaben zu Nutzung und Personenzahl
  • Bei Bestand: vorhandene Genehmigungen und Unterlagen
Transparenz statt Preisspanne

Was die Kosten bestimmt

Feste Preise nennen wir auf dieser Seite nicht, weil der Aufwand von Projekt zu Projekt stark abweicht. Die wichtigsten Faktoren:

Gebäudeklasse und Einstufung als Sonderbau

Nutzung und Personenzahl

Fläche, Zahl der Geschosse, Neubau oder Bestand

Zahl der Abweichungen, die begründet und kompensiert werden müssen

Leistungsumfang: nur Nachweis oder Bewertung, Konzept, Begleitung der Ausführung

Schnittstellen zu anderen Fachplanern und zusätzliche Untersuchungen

Sie erhalten von uns ein Angebot nach Aufwand mit klar beschriebenem Leistungsumfang. Vergleichen Sie Angebote anhand dieser Punkte, nicht nur anhand der Endsumme. Seit der HOAI-Reform 2021 sind Honorare für Brandschutzplanung frei vereinbar.

Qualifikation und Zuständigkeit

Wer bei uns plant

Unsere Ingenieure planen mit ingenieurtechnischem Hintergrund und jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. In Bayern regelt Art. 62b BayBO, wer den Brandschutznachweis erstellen darf; in Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Mindestqualifikation, verantwortlich ist der Entwurfsverfasser.

Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt. Bei Sonderbauten und komplexeren Vorhaben ist ein spezialisiertes Ingenieurbüro dennoch die Regel, weil eine qualifizierte Planung das Genehmigungsverfahren spürbar erleichtert. Anforderungen und Nachweisverfahren unterscheiden sich je Bundesland – wir prüfen die jeweils geltende Landesbauordnung für jedes Projekt gesondert.

Diese Angaben ersetzen kein projektspezifisches Gutachten und keine Rechtsberatung. Stand: 09/2026.

Unsere Einsatzgebiete

Bayern und Baden-Württemberg

Unser Ingenieurbüro sitzt in Neu-Ulm – direkt an der Landesgrenze. Wir arbeiten in beiden Bundesländern in ganzer Fläche, mit besonderer Nähe zu:

Bayern

  • München
  • Augsburg
  • Neu-Ulm
  • Memmingen
  • Kempten
  • Günzburg

Baden-Württemberg

  • Ulm
  • Stuttgart
  • Biberach
  • Ravensburg
  • Alb-Donau-Kreis
  • Bodenseeraum

Ulm liegt in Baden-Württemberg (LBO), Neu-Ulm dagegen in Bayern (BayBO) – zwei Rechtskreise, eine Donaubrücke dazwischen. Wir arbeiten in beiden täglich. Vertiefende Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten zum Brandschutzingenieur, zum Brandschutzgutachten sowie zu Brandschutzkonzepten in Ulm und Brandschutzkonzepten in Neu-Ulm. Objekte außerhalb dieser Regionen prüfen wir auf Anfrage.

Häufige Fragen zur Brandschutzplanung

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis ist in Bayern ein bautechnischer Nachweis, der Teil der Bauvorlagen ist und die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen darlegt. Das Brandschutzkonzept ist die umfassendere Darstellung des gesamten Brandschutzes eines Gebäudes, vor allem bei Sonderbauten, Bestand und Abweichungen. In Baden-Württemberg gibt es keinen förmlichen Brandschutznachweis; dort wird der Brandschutz in den Bauvorlagen dargestellt und bei Bedarf durch ein Konzept oder eine brandschutztechnische Bewertung ergänzt.

Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?

Eine bundesweit einheitliche Antwort gibt es nicht. In Bayern gehört bei genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtigen Vorhaben ein Brandschutznachweis zu den Bauvorlagen; bei Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen sind erweiterte Angaben erforderlich, die auch als eigenes Konzept dargestellt werden dürfen. In Baden-Württemberg wird ein Konzept vor allem bei Sonderbauten, komplexen Vorhaben und Abweichungen verlangt – die Praxis der Behörden ist nicht überall gleich. Ob Ihr Vorhaben ein Sonderbau ist, hängt von Nutzung und Größe ab; wir prüfen das im Erstgespräch.

Wer darf in Bayern einen Brandschutznachweis erstellen?

Bauvorlageberechtigte, Prüfsachverständige für Brandschutz sowie in die Kammerliste eingetragene Nachweisberechtigte. Bei prüfpflichtigen Vorhaben – etwa Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäudeklasse 5 – muss der Nachweis zusätzlich von der Bauaufsicht geprüft oder von einem Prüfsachverständigen bescheinigt werden.

Wer darf in Baden-Württemberg ein Brandschutzkonzept erstellen?

Das Landesrecht schreibt keine bestimmte Qualifikation vor. Verantwortlich ist der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, der bei Bedarf Fachplaner hinzuzieht. Bei Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten erwarten Behörden in der Praxis nachweislich qualifizierte Fachleute.

Brauche ich bei Umbau oder Nutzungsänderung ein neues Konzept?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz, doch bei wesentlichen Änderungen oder einer Nutzungsänderung können für den betroffenen Bereich aktuelle Anforderungen gelten, etwa an Rettungswege. In Baden-Württemberg wurden Nachrüstpflichten und Umnutzungen mit der LBO-Reform 2025 erleichtert. Ob und was in Ihrem Gebäude anzupassen ist, klären wir im Erstgespräch.

Was kostet eine Brandschutzplanung?

Das lässt sich ohne Kenntnis des Vorhabens nicht seriös sagen. Der Aufwand hängt von Gebäudeklasse und Nutzung, Größe, Bestand oder Neubau, der Zahl der Abweichungen und vom Leistungsumfang ab (Details im Abschnitt „Was die Kosten bestimmt“). Sie erhalten von uns ein Angebot nach Aufwand mit klar beschriebenem Leistungsumfang.

Wie lange dauert Erstellung und Prüfung?

Die Erstellung hängt von Größe, Komplexität und Qualität der Planungsunterlagen ab. Die Prüfung liegt bei der Behörde beziehungsweise bei Prüfsachverständigen; ihre Dauer können wir nicht zusagen. Im Angebot nennen wir Ihnen unseren eigenen Planungszeitraum für Ihr Projekt.

Jetzt Ihre Brandschutzplanung anfragen

Sie planen einen Neubau, einen Umbau oder benötigen ein Brandschutzkonzept für Ihren Sonderbau in Bayern oder Baden-Württemberg? Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe der geforderten Unterlagen – normkonform, wirtschaftlich und termingerecht.

Oder direkt anrufen: 0731 49249500