Einsatzerfahrung
Planung von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Bayern und Baden-Württemberg haben eigene Bauordnungen mit unterschiedlichen Verfahren. Deshalb behandeln wir auf dieser Seite beide Rechtsräume getrennt und planen Ihr Vorhaben nach dem Recht, das am Standort Ihres Grundstücks gilt.
Kostenlose Erstberatung • Neubau, Umbau & Bestand • Zwei Bundesländer, ein Ansprechpartner
Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.
500+
Projekte betreut
20+
Jahre im Brandschutz
100+
Kunden & Partner
Ingenieurbüro für Brandschutz –
wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.
Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.
Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.
In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.
Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten
Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt
Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.
1,2
Mio. Euro
Produktionsbetrieb im Bestand
Keine Betriebsunterbrechung
Schutzziel unverändert erfüllt
Brandschutzplanung legt fest, wie ein Gebäude die Schutzziele des Bauordnungsrechts erreicht: der Entstehung eines Brandes vorbeugen, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen und wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Fachlich unterscheidet man vier Bereiche.
Feuerwiderstand tragender und trennender Bauteile, Brandwände und Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Rettungswege mit ihren Maßen, Abstände zu Nachbargebäuden.
Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Sprinkler und andere Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegkennzeichnung.
Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisung der Beschäftigten, klare Zuständigkeiten im Betrieb.
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, Feuerwehrpläne, Abstimmung mit der Feuerwehr vor Ort.
Die Begriffe werden im Markt uneinheitlich benutzt. Wir verwenden sie so:
In Bayern ein bautechnischer Nachweis und Teil der Bauvorlagen: ein Abgleich zwischen den Anforderungen des Baurechts und der Planung.
Die umfassendere Darstellung: Nutzung, Bauteile, Rettungswege, Anlagentechnik und organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang, inklusive Abweichungen und Kompensation. Bei Sonderbauten und komplexen Vorhaben der Regelfall.
Der Begriff, den baden-württembergische Behörden häufig verwenden, wenn die Einhaltung der Anforderungen der Landesbauordnung dargelegt wird.
Beschreibt und bewertet in der Regel bestehende Gebäude oder eine einzelne, konkrete Fragestellung.
Für genehmigungs- und kenntnisgabepflichtige Vorhaben gehört ein Brandschutznachweis zu den Bauvorlagen (Art. 62b BayBO). Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wird er von der Bauaufsichtsbehörde geprüft oder durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt; bei den übrigen Vorhaben findet keine gesonderte Prüfung des Nachweises statt. Welche Vorhaben Sonderbauten sind, hängt von Nutzung und Größe ab und wurde zuletzt angepasst – wir prüfen die Einstufung deshalb für Ihr konkretes Vorhaben und nennen hier bewusst keine pauschalen Grenzen.
Bauvorlageberechtigte, Prüfsachverständige für Brandschutz sowie Personen, die in der Liste der Nachweisberechtigten der Kammern eingetragen sind. Bei prüfpflichtigen Vorhaben ist die Prüfung oder Bescheinigung durch Dritte zwingend. Die Bezeichnung „Prüfsachverständiger für Brandschutz“ und vergleichbare Titel dürfen nur führen, wer nach den bayerischen Vorschriften tatsächlich als solcher anerkannt ist.
Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz, soweit keine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Bei wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen können für den betroffenen Bereich die aktuellen Anforderungen gelten. Ob das der Fall ist, entscheidet sich im Einzelfall.
Das Baurecht in Baden-Württemberg schreibt keinen förmlichen Brandschutznachweis vor. Alle brandschutztechnischen Maßnahmen müssen aber in den Bauvorlagen dargestellt werden, und die Baurechtsbehörde prüft sie, gegebenenfalls unter Beteiligung der Brandschutzdienststelle oder von Bauverständigen. Ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Bewertung wird typischerweise bei Sonderbauten, komplexen Vorhaben und Abweichungen verlangt. Ob und in welcher Form Sie es brauchen, klären wir mit Ihnen vor der Planung – die Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde.
Für Baden-Württemberg gibt es weder die Bescheinigung durch Prüfsachverständige noch die Nachweisberechtigung nach bayerischem Muster. Wir übertragen diese Begriffe deshalb nicht auf baden-württembergische Vorhaben.
Das Landesrecht legt keine bestimmte Qualifikation für den Ersteller fest. Verantwortlich ist der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, der bei fehlender Sachkunde Fachplaner hinzuziehen muss. Bei Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten erwarten Behörden in der Praxis nachweislich qualifizierte Fachleute.
Die Landesbauordnung wurde 2025 reformiert. Für den Bestand wurde einiges erleichtert, etwa bei Aufstockung, Umnutzung und Dachgeschossausbau. Nachrüstungen im Bestand sind nur bei konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit zu verlangen. Ob und was in Ihrem Gebäude nachzurüsten ist, hängt vom Einzelfall ab.
Dieselbe Leistung, zwei Rechtssysteme – wir zeigen den Unterschied auf einen Blick.
| Leistung | Bayern | Baden-Württemberg |
|---|---|---|
| Brandschutzkonzept | Erweiterte Darstellung im Nachweis oder als eigenes Konzept | Brandschutztechnische Bewertung bzw. Konzept für die Bauvorlagen |
| Brandschutznachweis | Ja, Bestandteil der Bauvorlagen | Kein förmlicher Nachweis; Darstellung in den Bauvorlagen |
| Abweichungen und Kompensation | Abweichungsantrag mit Begründung und Kompensation | Antrag auf Abweichung/Erleichterung mit Kompensation |
| Bestand und Nutzungsänderung | Einzelfallprüfung durch die Bauaufsicht | Einzelfallprüfung durch die Baurechtsbehörde |
| Begleitung der Ausführung | Auf Wunsch während der Bauphase | Fachliche Begleitung, Abstimmung mit der Behörde |
Zusätzlich planen wir Explosionsschutz und Brandschutz für Hochvolt-Batteriespeicher – Details dazu auf unseren Fachseiten zu Explosionsschutz und Batteriespeicher.
Je früher der Brandschutz in die Entwurfsplanung einbezogen wird, desto eher lassen sich wesentliche Entscheidungen ohne Umplanung treffen.
Wohn-, Büro- und Gewerbegebäude, vom Standardgebäude bis zum Sonderbau.
Aufstockung, Dachgeschossausbau, Nutzungsänderung und Sanierung im Bestand.
Versammlungs- und Verkaufsstätten, Beherbergung, Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen.
Produktions- und Lagergebäude mit ihren spezifischen Anforderungen an Brandabschnitte und Anlagentechnik.
Brandschutz für Hochvolt-Batteriespeicher und explosionsgefährdete Bereiche – Details auf unseren Fachseiten.
Kostenfrei • Unverbindlich • Für Bayern und Baden-Württemberg
Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall aus jahrzehntelanger Feuerwehrpraxis kennen.
Planung von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Erfahrung mit BayBO und LBO BW
Sonderbauten, Industrie, Gewerbe, Wohnen
Nach Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften
Offene Kostenfaktoren statt Pauschalpreis
Von der Grundlagenermittlung bis zur Baubegleitung
Ein klarer Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, woran Ihr Vorhaben gerade hängt. Verbindliche Zeiträume nennen wir Ihnen im Angebot für Ihr konkretes Projekt.
Sie schildern Vorhaben, Standort und Planungsstand. Wir klären, welches Landesrecht gilt und welche Leistung sinnvoll ist.
Sie erhalten ein Angebot, das Leistungsumfang und Annahmen klar benennt.
Wir werten Pläne, Baubeschreibung und Nutzung aus, im Bestand zusätzlich vorhandene Unterlagen und eine Begehung.
Wir leiten die Schutzziele aus dem jeweiligen Landesrecht ab, planen die Maßnahmen und zeigen Abweichungen mit Kompensation auf.
Wir stimmen die Planung mit Entwurfsverfasser und Fachplanern ab und suchen, wo sinnvoll, den Kontakt zur Behörde.
In Bayern Prüfung durch Bauaufsicht oder Prüfsachverständigen, in Baden-Württemberg durch die Baurechtsbehörde. Auf Wunsch begleiten wir die Ausführung.
In der Regel reichen für eine erste Einschätzung:
Feste Preise nennen wir auf dieser Seite nicht, weil der Aufwand von Projekt zu Projekt stark abweicht. Die wichtigsten Faktoren:
Gebäudeklasse und Einstufung als Sonderbau
Nutzung und Personenzahl
Fläche, Zahl der Geschosse, Neubau oder Bestand
Zahl der Abweichungen, die begründet und kompensiert werden müssen
Leistungsumfang: nur Nachweis oder Bewertung, Konzept, Begleitung der Ausführung
Schnittstellen zu anderen Fachplanern und zusätzliche Untersuchungen
Sie erhalten von uns ein Angebot nach Aufwand mit klar beschriebenem Leistungsumfang. Vergleichen Sie Angebote anhand dieser Punkte, nicht nur anhand der Endsumme. Seit der HOAI-Reform 2021 sind Honorare für Brandschutzplanung frei vereinbar.
Unsere Ingenieure planen mit ingenieurtechnischem Hintergrund und jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. In Bayern regelt Art. 62b BayBO, wer den Brandschutznachweis erstellen darf; in Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Mindestqualifikation, verantwortlich ist der Entwurfsverfasser.
Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt. Bei Sonderbauten und komplexeren Vorhaben ist ein spezialisiertes Ingenieurbüro dennoch die Regel, weil eine qualifizierte Planung das Genehmigungsverfahren spürbar erleichtert. Anforderungen und Nachweisverfahren unterscheiden sich je Bundesland – wir prüfen die jeweils geltende Landesbauordnung für jedes Projekt gesondert.
Diese Angaben ersetzen kein projektspezifisches Gutachten und keine Rechtsberatung. Stand: 09/2026.
Unser Ingenieurbüro sitzt in Neu-Ulm – direkt an der Landesgrenze. Wir arbeiten in beiden Bundesländern in ganzer Fläche, mit besonderer Nähe zu:
Ulm liegt in Baden-Württemberg (LBO), Neu-Ulm dagegen in Bayern (BayBO) – zwei Rechtskreise, eine Donaubrücke dazwischen. Wir arbeiten in beiden täglich. Vertiefende Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten zum Brandschutzingenieur, zum Brandschutzgutachten sowie zu Brandschutzkonzepten in Ulm und Brandschutzkonzepten in Neu-Ulm. Objekte außerhalb dieser Regionen prüfen wir auf Anfrage.
Der Brandschutznachweis ist in Bayern ein bautechnischer Nachweis, der Teil der Bauvorlagen ist und die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen darlegt. Das Brandschutzkonzept ist die umfassendere Darstellung des gesamten Brandschutzes eines Gebäudes, vor allem bei Sonderbauten, Bestand und Abweichungen. In Baden-Württemberg gibt es keinen förmlichen Brandschutznachweis; dort wird der Brandschutz in den Bauvorlagen dargestellt und bei Bedarf durch ein Konzept oder eine brandschutztechnische Bewertung ergänzt.
Eine bundesweit einheitliche Antwort gibt es nicht. In Bayern gehört bei genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtigen Vorhaben ein Brandschutznachweis zu den Bauvorlagen; bei Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen sind erweiterte Angaben erforderlich, die auch als eigenes Konzept dargestellt werden dürfen. In Baden-Württemberg wird ein Konzept vor allem bei Sonderbauten, komplexen Vorhaben und Abweichungen verlangt – die Praxis der Behörden ist nicht überall gleich. Ob Ihr Vorhaben ein Sonderbau ist, hängt von Nutzung und Größe ab; wir prüfen das im Erstgespräch.
Bauvorlageberechtigte, Prüfsachverständige für Brandschutz sowie in die Kammerliste eingetragene Nachweisberechtigte. Bei prüfpflichtigen Vorhaben – etwa Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäudeklasse 5 – muss der Nachweis zusätzlich von der Bauaufsicht geprüft oder von einem Prüfsachverständigen bescheinigt werden.
Das Landesrecht schreibt keine bestimmte Qualifikation vor. Verantwortlich ist der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, der bei Bedarf Fachplaner hinzuzieht. Bei Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten erwarten Behörden in der Praxis nachweislich qualifizierte Fachleute.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz, doch bei wesentlichen Änderungen oder einer Nutzungsänderung können für den betroffenen Bereich aktuelle Anforderungen gelten, etwa an Rettungswege. In Baden-Württemberg wurden Nachrüstpflichten und Umnutzungen mit der LBO-Reform 2025 erleichtert. Ob und was in Ihrem Gebäude anzupassen ist, klären wir im Erstgespräch.
Das lässt sich ohne Kenntnis des Vorhabens nicht seriös sagen. Der Aufwand hängt von Gebäudeklasse und Nutzung, Größe, Bestand oder Neubau, der Zahl der Abweichungen und vom Leistungsumfang ab (Details im Abschnitt „Was die Kosten bestimmt“). Sie erhalten von uns ein Angebot nach Aufwand mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
Die Erstellung hängt von Größe, Komplexität und Qualität der Planungsunterlagen ab. Die Prüfung liegt bei der Behörde beziehungsweise bei Prüfsachverständigen; ihre Dauer können wir nicht zusagen. Im Angebot nennen wir Ihnen unseren eigenen Planungszeitraum für Ihr Projekt.
Sie planen einen Neubau, einen Umbau oder benötigen ein Brandschutzkonzept für Ihren Sonderbau in Bayern oder Baden-Württemberg? Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe der geforderten Unterlagen – normkonform, wirtschaftlich und termingerecht.