Für Bayern und Baden-Württemberg

Brandschutzgutachten vom IngenieurbüroFür Bauherren, Architekten und Betreiber in Bayern und Baden-Württemberg

Ein Brandschutzgutachten beschreibt, ob und wie ein Gebäude die Anforderungen des Brandschutzes erfüllt, und legt fest, welche Maßnahmen dafür nötig sind. Wir erstellen Brandschutzgutachten, -konzepte und -nachweise für Neubau, Umbau und Bestand.

Kostenlose Erstberatung • Für Neubau, Umbau & Bestand • Zwei Bundesländer, ein Ansprechpartner

Kostenloses Erstgespräch

Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.

Viktor Rempel, Geschäftsführer der Rempel GmbH

„Ich melde mich persönlich bei Ihnen.“
Viktor Rempel, Geschäftsführer – in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

  • Kostenfrei & unverbindlich
  • Kein Newsletter
  • Keine Weitergabe an Dritte

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500+

Projekte betreut

20+

Jahre im Brandschutz

100+

Kunden & Partner

Ingenieurbüro für Brandschutz – wir kommen zu Ihnen vor Ort.

Unser Unterschied

Brandschutz von Ingenieuren,
die den Ernstfall kennen.

Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.

  • Wir waren im Einsatz

    Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.

  • Wir planen als Ingenieure

    Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.

  • Wir denken wirtschaftlich

    Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.

Aus unserer Projektarbeit

Wir sparen
echtes Geld.

In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.

Der übliche Weg

Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten

Unser Weg

Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt

Kostenloses Erstgespräch

Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.

Eingesparte Baukosten

1,2

Mio. Euro

Produktionsbetrieb im Bestand

Keine Betriebsunterbrechung

Schutzziel unverändert erfüllt

Begriffsklärung

Gutachten, Konzept oder Nachweis?

In der Praxis werden die drei Begriffe oft austauschbar verwendet, auch Bauaufsichtsbehörden sprechen teils synonym von Gutachten und Konzept. Welche Bezeichnung und welcher Umfang gefordert sind, richtet sich nach Landesrecht, Gebäudeart und Ihrer zuständigen Bauaufsicht. Zur Orientierung:

BegriffKurz gesagtTypischer Anlass
BrandschutzgutachtenFachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem konkreten Sachverhalt oder GebäudeAbweichung von Vorschriften, Bestand, Nutzungsänderung, Sonderbau
BrandschutzkonzeptGesamtheit aller Brandschutzmaßnahmen für ein VorhabenNeubau, größerer Umbau, Sonderbau
BrandschutznachweisBaurechtlich vorgeschriebener Nachweis im GenehmigungsverfahrenBauantrag, je nach Land und Gebäudeklasse

Kein Begriff ist bundesweit einheitlich gesetzlich definiert. Wir klären deshalb zu Beginn mit Ihnen und, wenn nötig, mit der Bauaufsicht, welches Dokument in Ihrem Vorhaben verlangt wird.

Wann brauchen Sie ein Brandschutzgutachten?

Fünf typische Anlässe – häufig treffen mehrere gleichzeitig zu.

Sonderbauten

Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Gewerbe und Industrie unterliegen erhöhten Anforderungen. Häufig verlangt die Bauaufsicht hier ein Brandschutzkonzept oder ein Gutachten.

Abweichungen von Vorschriften

Lässt sich eine Anforderung baulich nicht erfüllen, kann eine Abweichung mit Kompensationsmaßnahmen gutachterlich begründet werden, zum Beispiel durch Anlagentechnik oder organisatorische Maßnahmen.

Bestandsgebäude und Sanierung

Bestandsschutz gilt nur für Gebäude, die genehmigt und genehmigungskonform errichtet wurden. Bei Umbau oder Erweiterung kann der Brandschutz neu zu bewerten sein. Wir prüfen den Ist-Zustand und zeigen, was tatsächlich nachgerüstet werden muss.

Nutzungsänderung

Ändert sich die Nutzung, etwa von Lager zu Büro oder von Wohnen zu Beherbergung, ändern sich die Anforderungen. Ein frühes Gutachten verhindert teure Umplanungen im laufenden Verfahren.

Gebäudeklasse 5

Bei großen Wohn- und Bürogebäuden gelten in Bayern besondere Prüfpflichten – Details dazu im Abschnitt zur bayerischen Rechtslage.

Rechtslage

Zwei Bundesländer, zwei Rechtssysteme

Bayern und Baden-Württemberg regeln den Brandschutznachweis unterschiedlich. Wir arbeiten in beiden Systemen und stimmen jedes Vorhaben auf die jeweils zuständige Bauaufsicht ab.

Bayern: Art. 62b BayBO

In Bayern regelt Art. 62b der Bayerischen Bauordnung (BayBO) den Brandschutznachweis. Erstellen dürfen ihn Bauvorlageberechtigte, Personen mit Bescheinigungsberechtigung als Prüfsachverständige sowie in die Liste der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer eingetragene Nachweisberechtigte.

Geprüft werden muss der Nachweis bei Sonderbauten, mittleren und großen Garagen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5. Bauherren können dafür zwischen der Bauaufsichtsbehörde und einem Prüfsachverständigen für Brandschutz wählen. Bei anderen Vorhaben ist keine Prüfung vorgesehen.

Die BayBO wurde 2024 und 2025 geändert, unter anderem bei Gebäudeklasse 4 und den Schwellenwerten für Sonderbauten. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regeln, die wir bei jedem Projekt zugrunde legen.

Baden-Württemberg: LBO

In Baden-Württemberg gilt für den Brandschutz die Landesbauordnung (LBO) mit der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung. Verantwortlich für die Berücksichtigung des Brandschutzes in den Bauvorlagen ist der Entwurfsverfasser.

Anders als in Bayern gibt es kein System aus Prüfsachverständigen: In der Regel prüft die Baurechtsbehörde selbst, bei Bedarf unter Einbindung der Brandschutzdienststelle oder von Sachverständigen. Eine gesetzliche Mindestqualifikation für den Ersteller ist nicht vorgeschrieben – umso wichtiger ist eine nachvollziehbare fachliche Qualifikation.

Mit der LBO-Novelle 2025 wurden Erleichterungen für Bestandsgebäude eingeführt. Für Sanierung und Nutzungsänderung kann das den Aufwand senken, ohne den Brandschutz abzusenken.

Brandschutzgutachten – Bewertung eines Bauvorhabens
Ingenieurbüro aus Neu-Ulm

Wir erstellen Brandschutzgutachten, -konzepte und -nachweise für Bauherren, Architekten und Gebäudebetreiber in Bayern und Baden-Württemberg – für Neubau, Umbau und Bestand.

Unsere Ingenieure verbinden fachliches Wissen mit jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst – das prägt, wie wir Schutzziele in wirtschaftliche und genehmigungsfähige Lösungen übersetzen.

Unser Leistungsumfang

Bestandsaufnahme vor Ort

Bewertung des Ist-Zustands, Sichtung von Plänen, Genehmigungen und Nutzung – Grundlage jedes belastbaren Gutachtens.

Gutachten, Konzept oder Nachweis

Mit Text, Plänen und Maßnahmenkatalog – in dem Umfang und der Bezeichnung, die Ihre Bauaufsicht tatsächlich verlangt.

Abweichungsbegründungen

Mit tragfähigen Kompensationsmaßnahmen, damit Ihr Vorhaben trotz Abweichung genehmigungsfähig bleibt.

Behördenabstimmung

Abstimmung mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Prüfsachverständigen – möglichst früh im Verfahren.

Baubegleitung

Auf Wunsch begleiten wir Planung und Ausführung und unterstützen bei Nachforderungen der Behörde.

Neubau, Umbau, Bestand

Für alle Projektphasen – von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe der geforderten Unterlagen.

Kostenfrei • Unverbindlich • Für Bayern und Baden-Württemberg

Für wen wir arbeiten

Drei Perspektiven, ein Ziel: ein genehmigungsfähiges, wirtschaftliches Brandschutzgutachten.

Bauherren

Sie erhalten ein Gutachten, das Genehmigungsrisiken und Nachrüstkosten früh sichtbar macht, damit Sie vor Planungsbeginn entscheiden können.

Architekten und Planer

Wir arbeiten als Fachplaner Brandschutz in Ihrem Team, stimmen Konzept und Entwurf ab und liefern Unterlagen, die zu Ihrer Planung passen.

Gebäudebetreiber

Wir bewerten Bestandsgebäude, begleiten Nutzungsänderungen und helfen, Brandschutzmängel gezielt und wirtschaftlich zu beheben.

Darum die Rempel GmbH für Ihr Brandschutzgutachten

Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall aus jahrzehntelanger Feuerwehrpraxis kennen.

Einsatzerfahrung

Gutachten von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis

Zwei Bundesländer

Erfahrung mit BayBO und LBO BW

Alle Gebäudearten

Sonderbauten, Industrie, Gewerbe, Wohnen

Normkonform

Nach Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften

Transparent

Offene Kostenfaktoren statt Pauschalpreis

Komplett-Service

Von der Bewertung bis zur Baubegleitung

So läuft ein Brandschutzgutachten ab

Ein klarer Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, woran Ihr Vorhaben gerade hängt.

01

Anfrage und Klärung

Sie schildern Objekt, Nutzung und Anlass. Wir klären, welches Dokument in Ihrem Bundesland und Ihrer Gebäudeklasse verlangt wird.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang – unverbindlich und kostenfrei.

03

Bestandsaufnahme und Unterlagenprüfung

Wir sichten Pläne, Genehmigungen und Nutzung und begehen das Objekt.

04

Erstellung

Wir erarbeiten Gutachten oder Konzept mit Abweichungen, Kompensationen und Maßnahmen.

05

Abstimmung und Übergabe

Wir stimmen uns mit der Bauaufsicht ab und übergeben die Unterlagen in der geforderten Form.

Für die Anfrage

Diese Unterlagen genügen

In der Regel reichen für eine erste Einschätzung:

  • Grundrisse und Schnitte
  • Baugenehmigung samt Auflagen, falls vorhanden
  • Bisherige Brandschutzunterlagen
  • Beschreibung der geplanten Nutzung
Transparenz statt Preisspanne

Was beeinflusst die Kosten?

Einen pauschalen Preis gibt es nicht, denn der Aufwand unterscheidet sich stark. Die wichtigsten Faktoren:

Größe und Nutzung des Gebäudes

Sonderbau oder Regelbau – Sonderbauten erfordern in der Regel mehr Aufwand

Neubau oder Bestand – im Bestand sind Bestandsaufnahme und Bewertung aufwändiger

Zahl und Art der Abweichungen und nötigen Kompensationen

Qualität der vorhandenen Unterlagen

Schnittstellen zu Behörden, Prüfern und Fachplanern

Im Angebot legen wir offen, was enthalten ist. Anfragen sind unverbindlich – seit der HOAI-Reform 2021 sind Honorare für Brandschutzplanung frei vereinbar, als Verbraucher weisen wir Sie vorab in Textform darauf hin.

Qualifikation und Zuständigkeit

Wer bei uns plant

Unsere Ingenieure planen mit ingenieurtechnischem Hintergrund und jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. In Bayern regelt Art. 62b BayBO, wer den Brandschutznachweis erstellen darf; in Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Mindestqualifikation, verantwortlich ist nach § 43 LBO der Entwurfsverfasser.

Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt. Bei Sonderbauten und komplexeren Vorhaben ist ein spezialisiertes Ingenieurbüro dennoch die Regel, weil ein qualifiziertes Gutachten das Genehmigungsverfahren spürbar erleichtert. Anforderungen und Nachweisverfahren unterscheiden sich je Bundesland – wir prüfen die jeweils geltende Landesbauordnung für jedes Projekt gesondert.

Diese Angaben ersetzen kein projektspezifisches Gutachten und keine Rechtsberatung. Stand: 09/2026.

Unsere Einsatzgebiete

Bayern und Baden-Württemberg

Unser Ingenieurbüro sitzt in Neu-Ulm – direkt an der Landesgrenze. Wir arbeiten in beiden Bundesländern in ganzer Fläche, mit besonderer Nähe zu:

Bayern

  • München
  • Augsburg
  • Neu-Ulm
  • Memmingen
  • Kempten
  • Günzburg

Baden-Württemberg

  • Ulm
  • Stuttgart
  • Biberach
  • Ravensburg
  • Alb-Donau-Kreis
  • Bodenseeraum

Ulm liegt in Baden-Württemberg (LBO), Neu-Ulm dagegen in Bayern (BayBO) – zwei Rechtskreise, eine Donaubrücke dazwischen. Wir arbeiten in beiden täglich. Vertiefende Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten zum Brandschutzingenieur, zu Brandschutzkonzepten in Ulm und Brandschutzkonzepten in Neu-Ulm. Objekte außerhalb dieser Regionen prüfen wir auf Anfrage.

Häufige Fragen zum Brandschutzgutachten

Was kostet ein Brandschutzgutachten?

Die Kosten hängen von Größe, Nutzung, Sonderbau-Status, Bestand und der Zahl der Abweichungen ab. Ein Festpreis vor Kenntnis des Objekts wäre unseriös. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, wir erstellen ein unverbindliches Angebot.

Wann ist ein Brandschutzgutachten oder Brandschutzkonzept Pflicht?

Das hängt vom Bundesland und vom Vorhaben ab. In Bayern ist der Brandschutznachweis Teil des Bauantrags und bei Sonderbauten, mittleren und großen Garagen sowie Gebäudeklasse 5 prüfpflichtig. In Baden-Württemberg prüft in der Regel die Baurechtsbehörde selbst, bei Sonderbauten und Abweichungen wird häufig ein Konzept oder Gutachten verlangt. Im Zweifel klärt die Bauaufsicht Ihres Vorhabens die Anforderungen.

Wer darf ein Brandschutzgutachten erstellen?

In Bayern regelt Art. 62b BayBO, wer den Brandschutznachweis erstellen darf: Bauvorlageberechtigte, Personen mit Bescheinigungsberechtigung als Prüfsachverständige sowie in die Liste der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer eingetragene Nachweisberechtigte. In Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Mindestqualifikation für den Ersteller. Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind zudem nicht geschützt – achten Sie deshalb auf nachweisbare Qualifikation und Referenzen.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzgutachten, -konzept und -nachweis?

Das Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme zu einem konkreten Sachverhalt, das Konzept die Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen, der Nachweis der baurechtliche Nachweis im Genehmigungsverfahren. In der Praxis überschneiden sich die Begriffe – Bezeichnung und Umfang richten sich nach Landesrecht, Gebäudeart und Ihrer zuständigen Bauaufsicht. Wir klären das zu Beginn mit Ihnen.

Was gilt bei Bestandsgebäuden und Nutzungsänderung?

Bestandsschutz besteht nur für genehmigt und genehmigungskonform errichtete Gebäude. Bei Nutzungsänderung, Umbau oder Erweiterung ist der Brandschutz in der Regel neu zu bewerten. Wir zeigen, welche Anforderungen tatsächlich greifen – und was nicht nachgerüstet werden muss.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte, die Baugenehmigung samt Auflagen, bisherige Brandschutzunterlagen, eine Beschreibung der Nutzung und, bei Bestand, Angaben zu Umbauten. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, wie sich das klären lässt.

Ist die Behörde an das Gutachten gebunden?

Nein, die Bauaufsicht entscheidet eigenständig. Ein gut begründetes Gutachten mit tragfähigen Kompensationsmaßnahmen ist aber die Grundlage, auf der sie entscheidet. Deshalb stimmen wir uns früh mit der Behörde ab.

Jetzt Ihr Brandschutzgutachten anfragen

Sie planen einen Neubau, eine Nutzungsänderung oder benötigen ein Brandschutzgutachten für Ihren Sonderbau in Bayern oder Baden-Württemberg? Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe der geforderten Unterlagen – normkonform, wirtschaftlich und termingerecht.

Oder direkt anrufen: 0731 49249500