Einsatzerfahrung
Gutachten von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Ein Brandschutzgutachten beschreibt, ob und wie ein Gebäude die Anforderungen des Brandschutzes erfüllt, und legt fest, welche Maßnahmen dafür nötig sind. Wir erstellen Brandschutzgutachten, -konzepte und -nachweise für Neubau, Umbau und Bestand.
Kostenlose Erstberatung • Für Neubau, Umbau & Bestand • Zwei Bundesländer, ein Ansprechpartner
Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.
500+
Projekte betreut
20+
Jahre im Brandschutz
100+
Kunden & Partner
Ingenieurbüro für Brandschutz –
wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.
Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.
Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.
In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.
Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten
Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt
Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.
1,2
Mio. Euro
Produktionsbetrieb im Bestand
Keine Betriebsunterbrechung
Schutzziel unverändert erfüllt
In der Praxis werden die drei Begriffe oft austauschbar verwendet, auch Bauaufsichtsbehörden sprechen teils synonym von Gutachten und Konzept. Welche Bezeichnung und welcher Umfang gefordert sind, richtet sich nach Landesrecht, Gebäudeart und Ihrer zuständigen Bauaufsicht. Zur Orientierung:
| Begriff | Kurz gesagt | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Brandschutzgutachten | Fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem konkreten Sachverhalt oder Gebäude | Abweichung von Vorschriften, Bestand, Nutzungsänderung, Sonderbau |
| Brandschutzkonzept | Gesamtheit aller Brandschutzmaßnahmen für ein Vorhaben | Neubau, größerer Umbau, Sonderbau |
| Brandschutznachweis | Baurechtlich vorgeschriebener Nachweis im Genehmigungsverfahren | Bauantrag, je nach Land und Gebäudeklasse |
Kein Begriff ist bundesweit einheitlich gesetzlich definiert. Wir klären deshalb zu Beginn mit Ihnen und, wenn nötig, mit der Bauaufsicht, welches Dokument in Ihrem Vorhaben verlangt wird.
Fünf typische Anlässe – häufig treffen mehrere gleichzeitig zu.
Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Pflege- und Bildungseinrichtungen, Gewerbe und Industrie unterliegen erhöhten Anforderungen. Häufig verlangt die Bauaufsicht hier ein Brandschutzkonzept oder ein Gutachten.
Lässt sich eine Anforderung baulich nicht erfüllen, kann eine Abweichung mit Kompensationsmaßnahmen gutachterlich begründet werden, zum Beispiel durch Anlagentechnik oder organisatorische Maßnahmen.
Bestandsschutz gilt nur für Gebäude, die genehmigt und genehmigungskonform errichtet wurden. Bei Umbau oder Erweiterung kann der Brandschutz neu zu bewerten sein. Wir prüfen den Ist-Zustand und zeigen, was tatsächlich nachgerüstet werden muss.
Ändert sich die Nutzung, etwa von Lager zu Büro oder von Wohnen zu Beherbergung, ändern sich die Anforderungen. Ein frühes Gutachten verhindert teure Umplanungen im laufenden Verfahren.
Bei großen Wohn- und Bürogebäuden gelten in Bayern besondere Prüfpflichten – Details dazu im Abschnitt zur bayerischen Rechtslage.
Bayern und Baden-Württemberg regeln den Brandschutznachweis unterschiedlich. Wir arbeiten in beiden Systemen und stimmen jedes Vorhaben auf die jeweils zuständige Bauaufsicht ab.
In Bayern regelt Art. 62b der Bayerischen Bauordnung (BayBO) den Brandschutznachweis. Erstellen dürfen ihn Bauvorlageberechtigte, Personen mit Bescheinigungsberechtigung als Prüfsachverständige sowie in die Liste der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer eingetragene Nachweisberechtigte.
Geprüft werden muss der Nachweis bei Sonderbauten, mittleren und großen Garagen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5. Bauherren können dafür zwischen der Bauaufsichtsbehörde und einem Prüfsachverständigen für Brandschutz wählen. Bei anderen Vorhaben ist keine Prüfung vorgesehen.
Die BayBO wurde 2024 und 2025 geändert, unter anderem bei Gebäudeklasse 4 und den Schwellenwerten für Sonderbauten. Maßgeblich sind immer die aktuellen Regeln, die wir bei jedem Projekt zugrunde legen.
In Baden-Württemberg gilt für den Brandschutz die Landesbauordnung (LBO) mit der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung. Verantwortlich für die Berücksichtigung des Brandschutzes in den Bauvorlagen ist der Entwurfsverfasser.
Anders als in Bayern gibt es kein System aus Prüfsachverständigen: In der Regel prüft die Baurechtsbehörde selbst, bei Bedarf unter Einbindung der Brandschutzdienststelle oder von Sachverständigen. Eine gesetzliche Mindestqualifikation für den Ersteller ist nicht vorgeschrieben – umso wichtiger ist eine nachvollziehbare fachliche Qualifikation.
Mit der LBO-Novelle 2025 wurden Erleichterungen für Bestandsgebäude eingeführt. Für Sanierung und Nutzungsänderung kann das den Aufwand senken, ohne den Brandschutz abzusenken.

Wir erstellen Brandschutzgutachten, -konzepte und -nachweise für Bauherren, Architekten und Gebäudebetreiber in Bayern und Baden-Württemberg – für Neubau, Umbau und Bestand.
Unsere Ingenieure verbinden fachliches Wissen mit jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst – das prägt, wie wir Schutzziele in wirtschaftliche und genehmigungsfähige Lösungen übersetzen.
Bewertung des Ist-Zustands, Sichtung von Plänen, Genehmigungen und Nutzung – Grundlage jedes belastbaren Gutachtens.
Mit Text, Plänen und Maßnahmenkatalog – in dem Umfang und der Bezeichnung, die Ihre Bauaufsicht tatsächlich verlangt.
Mit tragfähigen Kompensationsmaßnahmen, damit Ihr Vorhaben trotz Abweichung genehmigungsfähig bleibt.
Abstimmung mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Prüfsachverständigen – möglichst früh im Verfahren.
Auf Wunsch begleiten wir Planung und Ausführung und unterstützen bei Nachforderungen der Behörde.
Für alle Projektphasen – von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe der geforderten Unterlagen.
Kostenfrei • Unverbindlich • Für Bayern und Baden-Württemberg
Drei Perspektiven, ein Ziel: ein genehmigungsfähiges, wirtschaftliches Brandschutzgutachten.
Sie erhalten ein Gutachten, das Genehmigungsrisiken und Nachrüstkosten früh sichtbar macht, damit Sie vor Planungsbeginn entscheiden können.
Wir arbeiten als Fachplaner Brandschutz in Ihrem Team, stimmen Konzept und Entwurf ab und liefern Unterlagen, die zu Ihrer Planung passen.
Wir bewerten Bestandsgebäude, begleiten Nutzungsänderungen und helfen, Brandschutzmängel gezielt und wirtschaftlich zu beheben.
Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall aus jahrzehntelanger Feuerwehrpraxis kennen.
Gutachten von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Erfahrung mit BayBO und LBO BW
Sonderbauten, Industrie, Gewerbe, Wohnen
Nach Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften
Offene Kostenfaktoren statt Pauschalpreis
Von der Bewertung bis zur Baubegleitung
Ein klarer Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, woran Ihr Vorhaben gerade hängt.
Sie schildern Objekt, Nutzung und Anlass. Wir klären, welches Dokument in Ihrem Bundesland und Ihrer Gebäudeklasse verlangt wird.
Sie erhalten ein Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang – unverbindlich und kostenfrei.
Wir sichten Pläne, Genehmigungen und Nutzung und begehen das Objekt.
Wir erarbeiten Gutachten oder Konzept mit Abweichungen, Kompensationen und Maßnahmen.
Wir stimmen uns mit der Bauaufsicht ab und übergeben die Unterlagen in der geforderten Form.
In der Regel reichen für eine erste Einschätzung:
Einen pauschalen Preis gibt es nicht, denn der Aufwand unterscheidet sich stark. Die wichtigsten Faktoren:
Größe und Nutzung des Gebäudes
Sonderbau oder Regelbau – Sonderbauten erfordern in der Regel mehr Aufwand
Neubau oder Bestand – im Bestand sind Bestandsaufnahme und Bewertung aufwändiger
Zahl und Art der Abweichungen und nötigen Kompensationen
Qualität der vorhandenen Unterlagen
Schnittstellen zu Behörden, Prüfern und Fachplanern
Im Angebot legen wir offen, was enthalten ist. Anfragen sind unverbindlich – seit der HOAI-Reform 2021 sind Honorare für Brandschutzplanung frei vereinbar, als Verbraucher weisen wir Sie vorab in Textform darauf hin.
Unsere Ingenieure planen mit ingenieurtechnischem Hintergrund und jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. In Bayern regelt Art. 62b BayBO, wer den Brandschutznachweis erstellen darf; in Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Mindestqualifikation, verantwortlich ist nach § 43 LBO der Entwurfsverfasser.
Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt. Bei Sonderbauten und komplexeren Vorhaben ist ein spezialisiertes Ingenieurbüro dennoch die Regel, weil ein qualifiziertes Gutachten das Genehmigungsverfahren spürbar erleichtert. Anforderungen und Nachweisverfahren unterscheiden sich je Bundesland – wir prüfen die jeweils geltende Landesbauordnung für jedes Projekt gesondert.
Diese Angaben ersetzen kein projektspezifisches Gutachten und keine Rechtsberatung. Stand: 09/2026.
Unser Ingenieurbüro sitzt in Neu-Ulm – direkt an der Landesgrenze. Wir arbeiten in beiden Bundesländern in ganzer Fläche, mit besonderer Nähe zu:
Ulm liegt in Baden-Württemberg (LBO), Neu-Ulm dagegen in Bayern (BayBO) – zwei Rechtskreise, eine Donaubrücke dazwischen. Wir arbeiten in beiden täglich. Vertiefende Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten zum Brandschutzingenieur, zu Brandschutzkonzepten in Ulm und Brandschutzkonzepten in Neu-Ulm. Objekte außerhalb dieser Regionen prüfen wir auf Anfrage.
Die Kosten hängen von Größe, Nutzung, Sonderbau-Status, Bestand und der Zahl der Abweichungen ab. Ein Festpreis vor Kenntnis des Objekts wäre unseriös. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, wir erstellen ein unverbindliches Angebot.
Das hängt vom Bundesland und vom Vorhaben ab. In Bayern ist der Brandschutznachweis Teil des Bauantrags und bei Sonderbauten, mittleren und großen Garagen sowie Gebäudeklasse 5 prüfpflichtig. In Baden-Württemberg prüft in der Regel die Baurechtsbehörde selbst, bei Sonderbauten und Abweichungen wird häufig ein Konzept oder Gutachten verlangt. Im Zweifel klärt die Bauaufsicht Ihres Vorhabens die Anforderungen.
In Bayern regelt Art. 62b BayBO, wer den Brandschutznachweis erstellen darf: Bauvorlageberechtigte, Personen mit Bescheinigungsberechtigung als Prüfsachverständige sowie in die Liste der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer eingetragene Nachweisberechtigte. In Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Mindestqualifikation für den Ersteller. Die Begriffe „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind zudem nicht geschützt – achten Sie deshalb auf nachweisbare Qualifikation und Referenzen.
Das Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme zu einem konkreten Sachverhalt, das Konzept die Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen, der Nachweis der baurechtliche Nachweis im Genehmigungsverfahren. In der Praxis überschneiden sich die Begriffe – Bezeichnung und Umfang richten sich nach Landesrecht, Gebäudeart und Ihrer zuständigen Bauaufsicht. Wir klären das zu Beginn mit Ihnen.
Bestandsschutz besteht nur für genehmigt und genehmigungskonform errichtete Gebäude. Bei Nutzungsänderung, Umbau oder Erweiterung ist der Brandschutz in der Regel neu zu bewerten. Wir zeigen, welche Anforderungen tatsächlich greifen – und was nicht nachgerüstet werden muss.
Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte, die Baugenehmigung samt Auflagen, bisherige Brandschutzunterlagen, eine Beschreibung der Nutzung und, bei Bestand, Angaben zu Umbauten. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, wie sich das klären lässt.
Nein, die Bauaufsicht entscheidet eigenständig. Ein gut begründetes Gutachten mit tragfähigen Kompensationsmaßnahmen ist aber die Grundlage, auf der sie entscheidet. Deshalb stimmen wir uns früh mit der Behörde ab.
Sie planen einen Neubau, eine Nutzungsänderung oder benötigen ein Brandschutzgutachten für Ihren Sonderbau in Bayern oder Baden-Württemberg? Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe der geforderten Unterlagen – normkonform, wirtschaftlich und termingerecht.