Einsatzerfahrung
Konzepte von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Als Ingenieurbüro für Brandschutz planen wir für Bauherren, Architekten und Betreiber in Ulm, Neu-Ulm und ganz Baden-Württemberg: Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise und die Fachplanung für Neubau, Bestand und Nutzungsänderung.
Kostenlose Erstberatung • Genehmigungsfähige Konzepte • Erfahrene Brandschutzingenieure
Zwei Angaben genügen – alles Weitere klären wir im Gespräch.
500+
Projekte betreut
20+
Jahre im Brandschutz
100+
Kunden & Partner
Ingenieurbüro für Brandschutz –
wir kommen zu Ihnen vor Ort.
Die meisten Brandschutzkonzepte entstehen am Schreibtisch. Unsere entstehen mit dem Wissen, wie eine Rauchschürze wirkt, wenn es tatsächlich brennt – aus jahrzehntelanger Einsatzerfahrung bei der Feuerwehr.
Jahrzehnte aktiver Feuerwehrdienst. Wir wissen, wie sich ein Gebäude im Ernstfall verhält – nicht nur, was die Norm dazu sagt.
Akademisches Fachwissen und Behördenerfahrung: prüffähige Konzepte und Nachweise nach MBO, LBO und BayBO.
Schutzziel erfüllt, Budget geschont: Wir suchen den Weg, der genehmigungsfähig ist – und nicht den teuersten.
In einem laufenden Produktionsbetrieb war die CO₂-Löschanlage defekt – Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Die naheliegende Forderung: neue Löschanlage oder Nachrüstung einer Sprinkleranlage. Wir haben stattdessen eine genehmigungsfähige Abweichung von der Industriebaurichtlinie erarbeitet und den Einbau vollständig abgewendet – bei unverändertem Schutzniveau.
Neue Löschanlage bzw. Sprinklerung nachrüsten
Abweichung nach Industriebaurichtlinie, behördlich bestätigt
Was in Ihrem Projekt möglich ist, klären wir kostenfrei.
1,2
Mio. Euro
Produktionsbetrieb im Bestand
Keine Betriebsunterbrechung
Schutzziel unverändert erfüllt
Ein Brandschutzingenieur plant nicht nur ein Dokument, sondern begleitet Ihr Bauvorhaben von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung auf der Baustelle.

Als Ingenieurbüro für Brandschutz erstellen wir genehmigungsfähige Brandschutzkonzepte und -nachweise für alle Gebäudearten – von Industriebauten über Versammlungsstätten bis hin zu Wohn- und Bestandsgebäuden.
Unsere Brandschutzingenieure verbinden ingenieurtechnisches Fachwissen mit jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst – das prägt, wie wir Schutzziele in wirtschaftliche und genehmigungsfähige Lösungen übersetzen.
Jeder Konzept-Inhalt ist zugleich ein Nachweis, nicht umgekehrt: Wir erstellen beides normkonform – für Sonderbauten ebenso wie für einfachere Vorhaben.
Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung begleiten wir Ihr Projekt als Fachplaner Brandschutz durch alle Leistungsphasen.
Umnutzung von Büro- zu Wohn- oder Praxisflächen, Aufstockungen, Erweiterungen im Bestand – wir prüfen Bestandsschutz und Nachrüstbedarf.
Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe und Industriebauten – Konzepte für alle Sonderbauklassen.
Wo Vorschrift und Bauvorhaben nicht deckungsgleich sind, begründen wir Abweichungen mit gleichwertigen Kompensationsmaßnahmen.
Für individuelle Rettungswegnachweise und komplexe Geometrien nutzen wir anerkannte Ingenieurmethoden statt starrer Schema-Lösungen.
Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle und stimmen Ausführungsdetails mit Bauleitung und Gewerken ab.
Kurze Wege zu Bauaufsicht, Feuerwehr und Prüfingenieur – wir klären offene Punkte direkt und nicht erst im Genehmigungsverfahren.
Kostenfrei • Unverbindlich • Direkt vom Brandschutzingenieur
Drei Perspektiven, ein Ziel: ein genehmigungsfähiges, wirtschaftliches Brandschutzkonzept.
Sie wollen bauen, nicht warten. Wir liefern das Konzept so, dass die Genehmigung nicht an vermeidbaren Rückfragen hängen bleibt.
Ihr Entwurf bleibt Ihr Entwurf. Die brandschutztechnische Fachplanung liefern wir als abgestimmten Baustein – ohne den gestalterischen Anspruch zu verwässern.
Im Bestand zählt der laufende Betrieb. Wir prüfen, was sich mit vertretbarem Aufwand nachrüsten lässt – und was Bestandsschutz genießt.
Brandschutz von Ingenieuren, die den Ernstfall aus jahrzehntelanger Feuerwehrpraxis kennen.
Konzepte von Ingenieuren mit Feuerwehrpraxis
Ingenieurbüro in Neu-Ulm, kurze Wege
Sonderbauten, Industrie, Gewerbe, Wohnen
Nach LBO und Sonderbauvorschriften
Kostenoptimiert ohne Sicherheitseinbußen
Von der Planung bis zur Abnahme
Ein klarer Ablauf, damit Sie jederzeit wissen, woran Ihr Bauvorhaben gerade hängt.
Kostenlos und unverbindlich. Wir klären den groben Umfang Ihres Vorhabens und den nächsten sinnvollen Schritt.
Wir sichten Lagepläne, Grundrisse und Nutzungskonzept – bei Bestandsgebäuden ergänzt um einen Vor-Ort-Termin.
Erarbeitung des Brandschutzkonzepts oder -nachweises inklusive aller erforderlichen Pläne und Berechnungen.
Offene Punkte klären wir vor der Einreichung – das verhindert Rückfragen, die das Verfahren sonst verzögern.
Auf Wunsch begleiten wir als Fachbauleitung Brandschutz die Umsetzung bis zur erfolgreichen Abnahme.
In der Regel reichen für eine erste Einschätzung:
Eine seriöse pauschale Preisspanne für ein Brandschutzkonzept gibt es nicht – dafür unterscheiden sich Bauvorhaben zu stark. Stattdessen zeigen wir, wovon das Honorar tatsächlich abhängt.
Art der Nutzung – Wohnen, Gewerbe, Industrie oder Sonderbau
Anzahl der Geschosse und Gebäudehöhe
Gebäudeklasse bzw. Einstufung als Sonderbau
Anteil Bestand am Vorhaben und vorhandene Schnittstellen
Schnittstellen zu anderen Fachplanern und Gewerken
Umfang der Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr
Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch ein Festpreisangebot. Seit der HOAI-Reform 2021 sind Honorare für Brandschutzplanung frei vereinbar – als Verbraucher weisen wir Sie vorab in Textform darauf hin.
Unsere Brandschutzingenieure planen mit ingenieurtechnischem Hintergrund und jahrzehntelanger Erfahrung aus dem aktiven Feuerwehrdienst. In Baden-Württemberg gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Nachweisberechtigung für Brandschutzkonzepte: Verantwortlich für den Brandschutz ist nach § 43 LBO der Entwurfsverfasser, die Bauaufsichtsbehörde prüft grundsätzlich selbst.
Bei Sonderbauten und komplexeren Vorhaben ist ein spezialisiertes Ingenieurbüro dennoch die Regel, weil ein qualifiziertes Konzept das Genehmigungsverfahren spürbar erleichtert. Anforderungen und Nachweisverfahren unterscheiden sich je Bundesland – für Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs prüfen wir die jeweils geltende Landesbauordnung gesondert.
Diese Angaben ersetzen keine projektbezogene Rechtsberatung und keine Entscheidung der zuständigen Bauaufsicht. Stand: September 2026.
Unser Ingenieurbüro sitzt in Neu-Ulm – von dort sind wir in Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im weiteren Umkreis schnell vor Ort.
Ulm liegt in Baden-Württemberg (LBO), Neu-Ulm dagegen in Bayern (BayBO) – zwei Rechtskreise, eine Donaubrücke dazwischen. Wir arbeiten in beiden täglich. Vertiefende Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Brandschutzkonzepten in Ulm und Brandschutzkonzepten in Neu-Ulm.
Ein vollständiges Brandschutzkonzept verlangt die Bauaufsicht in aller Regel bei Sonderbauten sowie bei größeren Nutzungsänderungen im Bestand. Für einfachere Vorhaben genügt häufig ein Brandschutznachweis. Was in Ihrem Fall gefordert ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Jeder Inhalt eines Brandschutzkonzepts ist zugleich ein Brandschutznachweis – umgekehrt gilt das nicht zwingend, denn ein einfacher Nachweis kann schlanker ausfallen. Ein Brandschutzgutachten wird meist ergänzend erstellt, etwa zur Beurteilung einer speziellen Fragestellung. Welche Bezeichnung und welcher Umfang zutreffen, hängt vom Bundesland und vom konkreten Bauvorhaben ab.
Das Honorar richtet sich nach Nutzung, Größe, Gebäudeklasse und dem Anteil an Bestand im Vorhaben – seriöse pauschale Preisspannen gibt es dafür nicht. Sie erhalten nach dem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch ein Festpreisangebot.
Das hängt vom Projekt und vom Abstimmungsaufwand mit der zuständigen Behörde ab. Eine pauschale Wochenangabe wäre unseriös – im Erstgespräch geben wir Ihnen eine Einschätzung für Ihr konkretes Vorhaben.
Anders als in einigen anderen Bundesländern kennt Baden-Württemberg keine gesetzlich vorgeschriebene Nachweisberechtigung für Brandschutzkonzepte. Verantwortlich ist nach § 43 LBO der Entwurfsverfasser; die Bauaufsichtsbehörde prüft grundsätzlich selbst. Bei Sonderbauten und komplexeren Vorhaben ist ein spezialisiertes Ingenieurbüro dennoch üblich, weil ein qualifiziertes Konzept das Verfahren erheblich erleichtert.
Ja. Auch im Bestand und bei Nutzungsänderungen ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Bestandsschutz greift und wo nachgerüstet werden muss. Die Anforderungen an Bestandsschutz bei Nutzungsänderungen wurden mit der LBO-Novelle 2026 in Baden-Württemberg angepasst.
Der Brandschutzingenieur plant den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz eines Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren. Der Brandschutzbeauftragte ist dagegen eine betriebliche Funktion nach Arbeitsschutzrecht, die den laufenden Betrieb eines bereits genehmigten Gebäudes begleitet – zwei unterschiedliche Rollen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage.
Sie planen einen Neubau, eine Nutzungsänderung oder benötigen ein Brandschutzkonzept für Ihren Sonderbau? Als Ingenieurbüro für Brandschutz begleiten wir Sie von der ersten Einschätzung bis zur Abnahme – normkonform, wirtschaftlich und termingerecht.